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Schmerzensgeld - Rechtsschutzversicherung

Schmerzensgeld ist die Bezeichnung für einen Anspruch auf einen Schadenersatz, der immaterielle Schäden finanziell ausgleichen soll. Als immaterielle Schäden werden Negativfolgen einer nicht vermögensrechtlichen Form bezeichnet, die als Körperschäden, seelische Belastungen oder andere Unwohlgefühle kennzeichnen. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht nach deutschem Recht bei einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers, der Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung. Darüber hinaus sind Schmerzensgelder bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einklagbar. Schmerzensgeld verfolgt die Funktion eines finanziellen Ausgleichs bzw. der Genugtuung für Unannehmlichkeiten, die einer Partei entstanden sind. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Gerichtsentscheidungen, die sich auf Schmerzensgeld verursachende Streitigkeiten beziehen.

Beispielsweise schreibt die Schmerzensgeldtabelle 2015 einen finanziellen Ausgleich von 600 Euro für ein Schleudertrauma vor. Die Schmerzensgeldtabelle enthält Angaben über Verletzungen am Kopf, Hals, Ober- und Unterkörper sowie anderen Körperregionen. Eine deutliche Unterscheidung des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Verletzungen. Weiterhin besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Betroffene Negativfolgen durch Geburtsfehler, ein Polytrauma oder schwere Verletzungen zu spüren bekommen. Wer auf Schmerzensgeld klagt und nicht Recht bekommt, bezahlt neben den Anwaltskosten für sich und die Gegenpartei noch die Gerichtskosten. Davor schützt der Rechtsschutz.