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Sachverständiger - Rechtsschutzversicherung

Als Sachverständiger wird eine Person bezeichnet, die sich auszeichnet durch ein besonderes Fachwissen in einer bestimmten Sache. Dabei wird ein Sachverständiger bei Gericht oder in einer Behörde dazu gezogen, wenn diese Einrichtungen nicht über ausreichendes Fach- oder Sachwissen verfügen.

Der Sachverständige muss sein Wissen über diesen speziellen Sachverhalt neutral und objektiv erklären und darstellen. Er ist außerdem fähig, den Sachverhalt schriftlich objektiv beurteilen zu können. In Abgrenzung zum Gutachter ist der Sachverständige jemand, der über absolut professionelles Wissen verfügt, das auch geprüft wurde. Deswegen ist der Begriff Sachverständiger auch eine geschützte Berufsbezeichnung. Als Gutachter kann dagegen jede Person auftreten, die über ein Fachwissen verfügt.

Beide, Gutachter und Sachverständige, sind für Gerichtsverfahren sehr wichtig, denn in der Regel kommen Prozesse ohne solches Fachwissen nicht mehr aus. Ihr Einsatz spielt besonders im Straf- und Verkehrsrecht eine große Rolle. Möchte man als Kläger oder Beklagter einen Sachverständigen hinzuziehen, muss man diesen in der Regel selbst bezahlen.