Grundsätzlich ist ein Richter ein am Gericht tätiger Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Aufgaben einer Rechtsprechung übernimmt. Ein Richter agiert als unparteiische neutrale Person, die Gerechtigkeit für jede Person walten lässt. Damit Richter ihre Entscheidung stets aus neutralen Motiven treffen, legen Verfahrensordnungen fest, dass die Amtsinhaber bei speziellen Fällen von ihrer Tätigkeit entbunden werden. Um eine Entscheidung zu finden, muss sich ein Richter stets an Recht und Gesetz orientieren. Deutschlandweit werden ehrenamtliche Richter und Berufsrichter eingesetzt. Ein ehrenamtlicher Richter ist eine Person, die nicht zwangsläufig zum Richteramt befähigt sein muss.
Diese Richter agieren als Repräsentanten der Bevölkerung und tragen durch ihre Sachnähe und Lebenserfahrung zur Urteilsbildung bei. Berufsrichter befinden sich beim Bund oder einem Bundesland im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und werden im Regelfall auf Lebenszeit ernannt. Die jeweiligen Dienstpflichten der Berufsrichter werden durch Geschäftsverteilungspläne spezifiziert. Ein typisches Merkmal eines Richters ist die Richterrobe. Das schlichte Gewand in schwarzer, grüner, grauer, blauer oder karmesinroter Grundfarbe ist ein optisches Abgrenzungsmerkmal und Symbol gerichtlicher Würde. Bundesrichter sind Richter im Bundesdienst.