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Revision - Rechtsschutzversicherung

Eine Revision ist ein Rechtsmittel, das sich gegen eine gerichtliche Entscheidung wendet. Für eine Revision gilt folgende Definition: Eine Revision ist nach deutschem Recht ein Rechtsbehelf gegen Urteile, der partiell gesondert zugelassen werden muss. Wichtig ist, dass sich eine Revision niemals auf neue Aspekte, sondern ausschließlich auf eine Verletzung des materiellen formellen Rechts bezieht. Die Revision ist von Bedeutung im Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht und Verwaltungsrecht. Als Revisionsgerichte kommen der Bundesgerichtshof (Zivilverfahren), Oberlandesgerichte, das Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht sowie der Bundesfinanzhof infrage.

Besteht ein berechtigter Grund zum Einlegen der Revision, wird eine Versicherung des Rechtsschutzes gewährleistet. Führt eine Revision nicht zum gewünschten Erfolg, ist das streitgegenständliche Urteil nach der Entscheidung des Revisionsgerichts automatisch rechtskräftig. Ist eine Revision teilweise erfolgreich, hebt ein Revisionsgericht das Urteil auf und verweist die Rechtsparteien an die Instanz, die das angefochtene Gerichtsurteil gefällt hatte. An diesem Ausgangsgericht wird die Rechtssache erneut verhandelt.