Spricht man von einem Rechtsstreit, dann geht es um ein Verfahren vor Gericht zwischen Privatpersonen. Dabei ist der Begriff historisch gesehen der Anfang aller Verfahren, an dem in erster Linie Bürger beteiligt sind. Ein Rechtsstreit beginnt in der Regel damit, dass jemand einen anderen vor das Gericht zitiert, in dem ein Richter das Verfahren leitet.
Ist heute die Rede von einem Rechtsstreit, dann meint man in der Regel einen gerichtlichen Prozess. Ein Rechtsstreit ist also ein Verfahren vor Gericht, bei dem es aufgrund eines Vorfalls durch eine Klage zur Einleitung einer Anklage kommt. Im Rechtsstreit möchten die beiden Parteien, Kläger und Angeklagter, ein Gerichtsurteil erwirken, das wiederum als eine verbindliche Entscheidung gesehen werden muss.
Nicht immer werden die Rechtsstreitigkeiten als sogenanntes streitiges Verfahren geführt, bei dem sich Kläger und Angeklagter direkt gegenüberstehen. Es gibt auch in Abgrenzung dazu nichtstreitige Verfahren, denen sich die Gerichte ebenfalls widmen. Hierbei geht es in der Regel um Grundbucheinträge.