Um einen Rechtsstreit durch ein Gericht entscheiden und urteilen zu lassen, müssen durch einen Rechtsanwalt im Vorfeld alle Fakten zusammengetragen und sondiert werden, bevor beim zuständigen Gericht eine entsprechende Klage eingereicht wird. Die Einreichung der Klageschrift muss nicht unweigerlich zu einer Gerichtsverhandlung führen, wenn die gegnerischen Parteien zu einem Schlichtungs- beziehungsweise Vergleichsangebot bereit sind. Eine solche Schlichtung kann natürlich auch während einer Verhandlung stattfinden, wodurch die erfolgreiche Schlichtung durch den Richter beurteilt wird.
Ist keine Schlichtung oder Einigung in Aussicht, wird der Rechtsstreit über eine normale Gerichtsverhandlung entschieden und durch ein Urteil in dieser Instanz zum Abschluss gebracht. Dieses Urteil verfügt bereits über die notwendige Rechtskraft, die allerdings durch eine Berufung durch die nächsthöhere Instanz mit einem abweichenden Urteil oder aber mit der Bestätigung des vorhergegangenen Urteils enden kann. Der Kläger oder Beklagte hat die Möglichkeit, das Berufungsverfahren bis in die höchste Instanz zu leiten und dort ein abschließendes Urteil zu erwirken. Dieses Urteil ist nicht mehr durch eine weitere Berufung anfechtbar und muss von den Parteien akzeptiert werden. Somit verfügt die höchstrichterliche Aburteilung des Falles die endgültige Rechtskraft. Während die gesamten Instanzen für die Urteilsfindung genutzt wurden, können die jeweiligen Kosten der Gerichte und Anwälte durch die vorhandene Rechtschutzversicherung übernommen werden.