Ombudsmann - Rechtsschutzversicherung

Unter einem Ombudsmann versteht man eine unparteiische Schiedsperson, die häufig ehrenamtlich dafür sorgt, dass Personen, sei es in der Öffentlichkeit oder in einer bestimmten Organisation, nicht ungerecht behandelt werden. Der Ombudsmann kümmert sich folglich darum, dass bei bestimmten Themen unparteiisch vorgegangen wird und die Interessen von Gruppen oder Einzelpersonen vertreten werden.

Für Rechtsschutzversicherungen gibt es einen speziellen Ombudsmann, der die Verbraucher kostenlos berät, wenn sie einen Streitfall mit dem Versicherungsunternehmen haben. Diese Ombudsmänner beraten seit 2007 und prüfen unabhängig Rechtsstreitigkeiten. Ombudsmänner für Versicherungsfragen sollen demnach erreichen, dass mehr Rechtssicherheit herrscht. Bindend werden die Entscheidungen der Unparteiischen für die Unternehmen, wenn die Streitsumme beider Parteien nicht über 5.000 Euro liegt. Sind die Summen höher, dann muss sich das Versicherungsunternehmen zwar nicht an den Schlichterspruch halten, jedoch folgt es in der Regel der Auffassung des Ombudsmannes. Verbraucher sind jedoch nicht an seine Entscheidung gebunden und können immer noch vor Gericht gehen.