Unter einem Mahnverfahren versteht man in Deutschland ein Verfahren vor Gericht, das der Durchsetzung von finanziellen Forderungen gilt. Dieses Mahnverfahren wird in der Zivilprozessordnung geregelt. Es darf nicht verwechselt werden mit von Unternehmen, Inkassobüros und Rechtsanwälten gestellten Mahnungen, die außerhalb gerichtlicher Forderungen eingetrieben werden.
Ein Mahnverfahren für eine Forderung nach einem Geldbetrag kann auch ohne eine gerichtliche Klage erhoben werden. Es wird in der Regel von einem Rechtspfleger durchgeführt, der nicht prüft, ob derjenige, der das Mahnverfahren für eine bestimmte Summe stellt, auch Recht hat. Denn es ist bei einem Mahnverfahren nicht notwendig, Beweismittel mit zu senden. Deswegen erweist sich ein Mahnverfahren als besonders effizient und kostensparend im Vergleich zu einem Prozess und eignet sich vor allem dann, wenn für bestimmte Ansprüche kein Rechtsstreit besteht.
Das Ziel des Mahnverfahrens ist es, den Schuldner dazu zu bewegen, seine Schulden zu bezahlen. Zahlt er nicht, steht am Ende der Vollstreckungsbescheid, bei dem der Gläubiger seine Forderung vollstrecken kann.