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Landgericht - Rechtsschutzversicherung

Wenn oft eine Rechtschutzversicherung in Anspruch genommen wird, ist dies kein Zeichen für dauernde Querelen gegenüber den Mitmenschen, sondern eher ein Zeichen, dass der Betroffene oft gezwungen ist, unter Einbeziehung einer Rechtschutzversicherung seine Rechte durchzusetzen. In der Regel handelt es sich hierbei um Fälle, bei denen eine Rechtschutzversicherung in Anspruch genommen wird, um eine Kostenübernahme der anwaltlichen und gerichtlichen Kosten zu erwirken. Mit einer Rechtschutzversicherung kann der Versicherte sich ganz auf die Beilegung des Rechtsstreits durch einen richterlichen Vergleich konzentrieren oder aber einen Rechtsstreit bis zur letzten Instanz ausfechten.

In bestimmten Fällen können Versicherte aber auch gegen ihre Rechtsschutzversicherung klagen. Dies ist in dem Fall erforderlich, wenn durch die Rechtschutzversicherung zum Beispiel eine Deckung nicht gewährt wird, obwohl hierzu kein Anlass besteht. Bei einem Landgericht können durch einen Anwalt die entsprechenden Klageschriften eingereicht werden, in denen geschildert wird, in welcher Form und aus welchem Anlass gegen die Rechtschutzversicherung geklagt werden soll. So kann ein Landgericht zum Beispiel für den Kläger Recht sprechen, wenn dieser neben den ersten Anwalt einen zweiten Anwalt mit dem gleichen Mandat betraut hat. Hierfür müssen allerdings wichtige Gründe vorliegen, die diesen Schritt rechtfertigen, wie zum Beispiel ein gesundheitlicher Ausfall des ersten Anwalts. Wichtig ist hier, dass der ursprünglich beauftragte Anwalt das Mandat niederlegt und somit nicht mehr zur Verfügung steht.