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Rechtsschutzversicherung kündigen: Wann und zu welchen Terminen?

Sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich, können aus Kleinigkeiten schnell Rechtsstreitigkeiten werden. Ob für die Rechtsschutzversicherung eine Kündigung in Frage kommt hängt von vielen Faktoren ab. Zudem sollte man sich darüber im Klaren sein, dass bei künftigen Rechtsstreitigkeiten Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten, Anwaltsschreiben, Gutachter und ähnliches nicht mehr gedeckt sind und selbst getragen werden müssen. Oft ist es aber auch ein attraktiveres Angebot eines anderen Versicherers, weshalb man eine Kündigung der Rechtsschutzversicherung in Erwägung zieht.

Ehe man voreilige Schlüsse zieht und für seine Rechtsschutzversicherung die Kündigung erwägt, sollte man sich über die Möglichkeiten und Wege informieren, denn nicht immer lohnt sich die Kündigung der Rechtsschutz.

Ordentliche Kündigung nach Ablauf der Vertragslaufzeit

In der Regel sind Rechtsschutzversicherungen ein Jahr gebunden. Gekündigt werden kann meist drei Monate vor Ablauf dieser Frist. Genaueres ist jedoch im individuellen Vertrag jeder Versicherung festgehalten. Von Seiten der Versicherung kann der Vertrag ebenfalls auf ordentlichem Wege gekündigt werden – nämlich dann, wenn laufende Beträge auch nach Setzen einer Nachfrist nicht bezahlt werden.

Rechtsschutzversicherung und ihre Kündigung: außerordentliches Kündigungsrecht

Neben der ordentlichen Kündigung hat der Versicherte auch zahlreiche Möglichkeiten, aus außerordentlichen Gründen seinen Rechtsschutz zu kündigen. In diesen Fällen kann per sofort und unterjährig gekündigt werden. Die häufigsten Gründe für die vorzeitige Kündigung sind:

  • die Beitragsanpassung: der Versicherer erhöht die Beiträge ohne den Leistungsbereich auszuweiten
  • der Versicherungsfall: ganz gleich ob die Versicherung leistet oder nicht, kann der Versicherungsnehmer seinen Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen

Sonderregelung bei der Rechtsschutzversicherung: Kündigung von 5-Jahres-Verträgen

Gemäß den neusten Bestimmungen des VVGs (Versicherungsvertragsgesetz) können 5-jährige Verträge bereits zwei Jahre vorher unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich eingereicht werden und sollte, wenn möglich, per Einschreiben übermittelt werden. So hat der Versicherte einen Nachweis, dass er die Kündigung rechtzeitig versandt hat. Achtung: als Datum der Kündigung sehen die Versicherungen stets das Eingangsdatum an, nicht das Datum des Versands.

Grundsätzlich gilt: eine Rechtsschutzversicherung zu kündigen sollte immer wohl überlegt sein. Sicherlich birgt sie ein gewisses Sparpotenzial. Gerade aber, wenn man einen schwierigen Vermieter hat, befürchten muss, Leistungen bei seiner privaten Krankenversicherung „erstreiten“ zu müssen, oder sehr viel mit dem Auto unterwegs ist, ist eine Verlängerung der Rechtschutzversicherung auf jeden Fall sinnvoll.

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