Bei jedem Prozess fallen Gerichtskosten an. Diese sind zusammengesetzt aus den gerichtlichen Gebühren sowie den gerichtlichen Auslagen. Erstere werden für die Tätigkeit des Gerichts erhoben und ihre Höhe ist abhängig nach dem Streitwert. Die gerichtlichen Auslagen wiederum richten sich danach, welche Aufwendungen das Gericht erbringen musste. Zu diesen Kosten zählen z.B. Entschädigungen von Sachverständigen, Dolmetschern oder Übersetzern oder z.B. die Entschädigung von Zeugen, aber auch Kosten für Post und Telekommunikation.
Die Gerichtskosten für die Sachverständigen sind in der Praxis nach einem festgelegten Stundensatz geregelt. Ist der Streitwert bei einem Prozess recht klein, dann können diese Gerichtskosten oftmals größer sein, denn Zeugen oder Schöffen werden nach ihrem Verdienstausfall bezahlt. Außerdem werden ihnen häufig die Anreisekosten erstattet. Die Erhebung der Gerichtskosten regeln das Gerichtskostengesetz, die Kostenordnung und weitere Gesetze. Gerichtskosten werden oft auch im Vorfeld durch einen Gerichtskostenvorschuss ermittelt. Mit diesem wird der Streitwert festgelegt und ein Vorschussbetrag der Gerichtskosten angefordert.