Schließt man eine Rechtsschutzversicherung ab, dann ist die Gültigkeit dieses Vertrages zeitlich nicht beschränkt. Jedoch kann der räumliche Geltungsbereich des Vertrages eingeschränkt sein. Als Standard für den Geltungsbereich der deutschen Versicherer gelten neben Deutschland alle Länder der EU, die Länder die an den Mittelmeerraum grenzen sowie die Inseln der Kanaren und Madeira. Meistens umfasst der Geltungsbereich einer Rechtsschutzversicherung die Nicht-EU-Länder wie Norwegen und die Schweiz. Es ist nicht entscheidend, wo sich der entsprechende Sachverhalt ereignet hat, sondern der Ort des Gerichtsstandes für den Rechtsschutzvertrag. Das Land, in dem also eine Anklage gegen den Rechtschutzversicherten angestrebt wird, ist in diesem Fall entscheidend bzw. das, in dem die Person einen Prozess anstrebt.
Schließt man eine Rechtsschutzversicherung ab, dann gilt sie in der Regel auch, wenn man die deutsche Grenze verlässt. Die Versicherungsunternehmen führen in ihren Bedingungen in der meist einen Zeitraum von sechs Wochen auf, in der der Rechtsschutz seine Gültigkeit hat.