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Erbrecht - Rechtsschutz

Familienrecht ist ein großer Bereich, der von einer Rechtschutzversicherung abgedeckt wird. Hierbei sind aber wichtige Details zu beachten, die vor Abschluss einer Rechtschutzversicherung im Bereich Familienrecht Beachtung finden sollten. Ein Bestandteil des Familienrechts besteht aus dem Erbrecht. Streitigkeiten im Falle einer Erbschaft können in gravierenden Fällen nur gerichtlich geklärt werden, insbesondere dann, wenn die Parteien unversöhnlich bleiben und keine Einigung finden können. In diesem Fall können die Betroffenen die Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen und über einen Rechtsanwalt mit dem Fachbereich Erbrecht ein Urteil vor Gericht erstreiten.

Erbrecht sieht klare Regelungen vor, die im günstigsten Fall durch den Erblasser mit einem Testament geregelt wurde. Das Testament benötigt unbedingt eine notarielle Beglaubigung, damit nach dem Erbrecht das Testament einer Anfechtung standhält. Hinterlässt der Erblasser Werte und Güter, deren Verteilung nicht testamentarisch geregelt wurde, regelt das Erbrecht die Verteilung von Pflichtteilen an die Erben. Wie dieser Pflichtteil im Einzelfall bemessen sein kann, sollte mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht besprochen werden. Die Rechtschutzversicherung für Familienrecht tritt auch bei Streitigkeiten im Bezug auf Schadenersatzansprüchen ein, die allerdings nur im privaten Bereich Anwendung finden. Geschäftliche Belange bleiben durch die Rechtschutzversicherung für Familienrecht unberührt. Die Bereiche die über die Rechtschutzversicherung für Familienrecht keine Abdeckung finden, lassen sich mit entsprechenden Erweiterungen in der Rechtschutzversicherung absichern.