Berufung - Rechtsschutzversicherung

Die Berufung bezeichnet ein Rechtsmittel, das man nutzen kann, gegen das Urteil eines ersten Verfahrens Einspruch zu erheben. Man kann dieses Rechtsmittel in allen Zweigen der Gerichtsbarkeit einsetzen, außer bei der Finanzgerichtsbarkeit.

Wird eine Berufung veranlasst, dann kommt es zu einer neuen Tatsacheninstanz. Das bedeutet, dass sämtliche Beweise, die in der ersten Instanz erbracht wurden, und auf denen das Urteil besteht, nochmal neu überprüft werden. Im Gegensatz zur Revision wird bei der Berufung auch das Urteil in tatsächlicher Hinsicht überprüft, nicht nur in rechtlicher Hinsicht. Der Unterschied besteht also darin, dass bei der Berufung nicht nur überprüft wird, ob das Gericht in erster Instanz das Recht falsch angewendet hat, sondern auch, ob der der Transfer der Tatsachen zum Gericht richtig erfolgte.

Die Berufung verläuft in den verschiedenen Gerichtszweigen unterschiedlich und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das betrifft in der Regel die Grundlagen, wann eine Berufung eingelegt werden kann, und die Fristen.