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Arbeitsrechtsschutz

Beruf und Verträge bieten oft den Grund für Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hier können nicht eingehaltene vertragliche Vereinbarungen, zu Unrecht gekürzte Urlaubsansprüche oder Kündigungen dazu führen, dass aus dieser Streitigkeit die verantwortlichen Arbeitsgerichte beauftragt werden müssen, im Sinne des Arbeitsrechts zu urteilen. Gerichtsverfahren und Anwaltskosten können horrende Summen erreichen, wodurch sich Mandanten mit einer entsprechenden Rechtschutzversicherung im Bereich Arbeitsrechtschutz absichern können. Tritt der Fall ein, dass ein Arbeitnehmer seine arbeitsrechtlichen Belange verletzt oder gefährdet sieht, sollte unverzüglich ein Rechtsanwalt mit der Befähigung für Arbeitsrecht aufgesucht werden.

Der Anwalt für Arbeitsrecht ist in diesem Sinne ein Fachanwalt und für die Mandantschaft für Geltendmachung der arbeitsrechtlichen Einhaltung vorhandener gesetzlicher Bestimmungen befähigt. Mandanten, die einem Fachanwalt für Arbeitsrecht das Mandat erteilen, haben gute Chancen, in ihrem Anliegen durch das verantwortliche Arbeitsgericht Recht gesprochen zu bekommen. Hier ist es wichtig, dass für die Entscheidung des Arbeitgebers, keine grob fahrlässige Handlungsweise des Arbeitnehmers vorliegt. Arbeitnehmer, die sich wegen der Vertragsverletzung des Arbeitgebers im Recht sehen, haben durch die Rechtschutzversicherung, die im Bereich Berufsrechtsschutz aktiv wird, keine anwaltlichen und gerichtlichen Kosten zu befürchten. Hierbei richten sich Gerichtskosten und Anwaltskosten nach dem Streitwert, der durch den vertraglichen Verstoß des Arbeitgebers berechnet wird und für alle Parteien bindend ist.