Arbeitsrecht Ratgeber

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Arbeitsrecht ist ein weit umfassendes Feld, das in einer Zeit wie dieser eine wichtige Rolle spielt. Diskussionen um Kündigungen, Arbeitsverträge oder Arbeitszeiten beschäftigen deutsche Arbeitsgerichte überall. Ohne juristischen Beistand fällt es einem Laien oft schwer, den Überblick zu bewahren und eigene Ansprüche durchzusetzen. Im Arbeitsrecht Ratgeber von PREISVERGLEICH.de möchten wir Sie über wichtige Inhalte und Regelungen zum Thema aufklären.

Arbeitsverhältnisse, die auf einem Arbeitsvertrag basieren, sind ein wichtiger Teil des Arbeitsrechts. Dennoch schließt das Arbeitsrecht alle Verordnungen, Gesetze und andere verbindliche Festlegungen ein, die die abhängige, unselbständige Erwerbstätigkeit betreffen. Das Arbeitsrecht wird nach folgenden Unterkategorien differenziert:

  • Individualarbeitsrecht: Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Kollektivarbeitsrecht: Diskrepanzen zwischen Betriebsrat, Gewerkschaft, Personalrat, Arbeitgeberverband, Koalitionen

Arbeitsvertrag – darauf ist zu achten

Gemäß aller gültigen Arbeitsrecht Gesetze können Arbeitsverträge beispielsweise befristet sowie für Voll- oder Teilzeit konzipiert werden.

  • befristeter Arbeitsvertrag: Arbeitsvertrag wird für bestimmten Zeitraum abgeschlossen, Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge orientiert sich am Teilzeit- und Befristungsgesetz.
  • Arbeitsvertrag für Vollzeitstelle: Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Arbeitsleistung einer Vollzeitstelle, maximale Arbeitszeit im Regelfall 40 Stunden.
  • Arbeitsvertrag für Teilzeitstelle: Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Arbeitsleistung einer Teilzeitstelle, Arbeitszeit unterschreitet 40 Stunden.

Der Anspruch auf Urlaub ist grundsätzlich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Abweichungen basieren in Einzelfällen auf Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Sonderregelungen gelten für diese Personengruppen:

  1. 1.Arbeitnehmer in Elternzeit/Erziehungsurlaub
  2. 2.Personen mit Behinderung
  3. 3.Jugendliche unter 18 Jahren
  4. 4.in Heimarbeit Beschäftigte
  5. 5.Seeleute
  6. 6.Zivildienstleistende

Obwohl der Begriff „Sonderurlaub“ im Rechtssinne eine unentgeltliche Freistellung von der Arbeitspflicht bedeutet, bezieht sich die Bezeichnung gemeinhin auf eine Freistellung unter Weiterzahlung der Bezüge. Bei einer Hochzeit, einem Todesfall oder Umzug müssen Arbeitnehmer laut § 616 BGB folgende Voraussetzungen zum Erhalt des Sonderurlaubs erfüllen:

  • Arbeitnehmer verschuldet Arbeitsverhinderung nicht selbst,
  • Arbeitsverhinderung ist auf relativ unerhebliche Zeit beschränkt,
  • Grund für Arbeitsverhinderung betrifft Person des den Urlaub fordernden Arbeitnehmers.

Der Anspruch auf Entlohnung ergibt sich nach Aussagen von jedem im Arbeitsrecht erfahrenen Anwalt aus dem Arbeitsvertrag. Etwaig bestehende Vereinbarungen über Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc. müssen in dem Vertrag festgehalten sein. Eine Nebentätigkeit ist rechtlich dann zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis dadurch nicht negativ beeinflusst wird. Etwaige Beschränkungen der Nebentätigkeiten werden durch gesetzliche Regelungen, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen festgehalten.

Für Arbeits-, Probe- und Ruhezeiten gelten im Arbeitsrecht folgende Bedingungen

  1. 1.Arbeitszeiten sind im Arbeitsvertrag verankert: Angabe der Dauer pro Tag oder pro Woche. Bei unzureichender Verteilung im Wochenverlauf unterliegt Arbeitszeitzuteilung Weisung der Arbeitgeber.
  2. 2.Probezeit ist bei befristeten sowie unbefristeten Arbeitsverträgen möglich. Die Probezeit ist in der Regel mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen verbunden, maximaler Zeitraum sechs Monate.
  3. 3.Ruhezeiten dienen nach Feierabend der Erholung & Entspannung und betragen mindestens elf Stunden (Ausnahmen z.B. im medizinischen und gastronomischen Bereich).

Arbeitsrechtliche Regelungen zu Pausen & Arbeitszeiten

Im Arbeitsrecht werden Pausen durch die §§ 4, 5 ArbZG geregelt. Die Mindestdauer von Pausen hängt von der täglichen Arbeitszeit ab. Folgende gesetzliche Grundlagen sind gültig:

  • Arbeitszeit bis sechs Stunden: Pausenzeiten nicht zwingend erforderlich
  • Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden: mindestens 30 Minuten
  • Arbeitszeit über neun Stunden: 45 Minuten.

Arbeitszeiten zählen von Beginn bis zum Ende der Arbeitsaufnahme ohne Pausen. Die Dauer der Arbeitszeit kennzeichnet die von Mitarbeitern geschuldete Arbeitszeit. Von Schichtarbeit ist laut Arbeitsrecht die Rede, wenn sich mindestens zwei Arbeitnehmer nach einem feststehenden Schichtplan ablösen. Eventuelle Gründe einer Schichtarbeit sind:

  • eine verbesserte öffentliche Versorgung
  • Aufrechterhaltung von bestehenden Produktions- oder Arbeitsabläufen
  • höhere Auslastung von vorhandenen Betriebsmitteln.

Im Arbeitsrecht sind Überstunden die Zeiträume, in denen Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Obwohl generell kein Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichtet ist, können in Tarif- oder Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen andere Regelungen getroffen werden. Unter bestimmten Umständen können Überstunden abgelehnt werden. Minusstunden können durch Lohnansprüche verrechnet werden, wenn Arbeitnehmer der Einrichtung eines Arbeitszeitkontos zugestimmt haben. Anderenfalls ist es das Problem des Arbeitgebers, wenn die zur Verfügung gestellte Arbeitskraft während der Arbeitszeit nicht beansprucht wird.

Arbeitsrecht & Krankschreibung

Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit sollte durch den Arbeitnehmer so schnell wie möglich an den Arbeitgeber oder Vorgesetzten erfolgen, also in den ersten Stunden nach Arbeitsbeginn. Eine Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit nötig.

Der Anspruch auf Entgelt- bzw. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EfzG) geregelt. Teilzeitkräfte sowie in Vollzeit Beschäftigte haben für maximal sechs Wochen einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens vier Wochen
  • Entgeltfortzahlung nur bei eigener Erkrankung (nicht bei Kind)
  • Arbeitsunfähigkeit ist Folge der Krankheit
  • Arbeitnehmer hat Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet.

Ein Betriebsarzt hat vor allem eine beratende Funktion. Aufgabe der Mediziner ist es, Arbeitnehmer bei der Unfallverhütung sowie beim Arbeitsschutz zu unterstützen. Ist das eigene Kind krank und ist keine andere Aufsichtsperson vorhanden, dürfen Eltern ihren Arbeitsplatz unverzüglich verlassen. Für jüngere erkrankte Kinder ist eine Betreuungsperson dringend erforderlich. Aber auch bei Pflegebedürftigkeit oder unvorhergesehener Krankheit bedürfen Kinder, die älter als 12 Jahre sind, ebenfalls einer Aufsichtsperson. Vorgesetzte müssen über die Erkrankung informiert werden. Der Arbeitgeber kann eine ärztliche Bescheinigung einfordern.

Arbeitsrecht & Kündigung

Bei einer Arbeitsrechtsstreitigkeit ist eine Berufsrechtsschutzversicherung eine wichtige Unterstützung. Im deutschen Arbeitsrecht erfolgt eine Kündigung beispielsweise fristlos, betriebsbedingt oder in fristgerechter ordentlicher Form.

  • fristlose Kündigung: Eine außerordentliche fristlose Kündigung berücksichtigt keine vertraglich oder gesetzlich vorgegebenen Fristen, zumeist liegt ein relevanter Grund vor.
  • betriebsbedingte Kündigung: Kündigung erfolgt betriebsbedingt, zumeist mit Abfindungszahlung verbunden.
  • ordentliche Kündigung: Arbeitsverhältnis wird unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet.

Die Einhaltung oder Nichteinhaltung von Kündigungsfristen ist eine Thematik, die immer wieder des finanziellen Beistands einer Berufsrechtsschutzversicherung bedarf. Wird laut Arbeitsrecht eine Kündigung ausgesprochen, müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber an Kündigungsfristen halten. Innerhalb der Probezeit darf ein Arbeitsverhältnis jederzeit gekündigt werden. Für Arbeitgeber verlängern sich Kündigungsfristen je nach Länge der Betriebszugehörigkeit. Über insgesamt 7 Stufen beträgt die Kündigungsfrist letztendlich nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit 7 Monate zum Ende des Kalendermonats.

Eine Freistellung des Arbeitnehmers nach einer Kündigung erfolgt bezahlt oder unbezahlt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht mehr am Arbeitsort erscheinen muss. Im Arbeitsrecht ist eine Abmahnung ein disziplinarisches Verfahren, bei dem Vorgesetzte ihre Angestellten rügen. Laut Arbeitsrecht im Betrieb ist eine Kündigung nach einmaliger Abmahnung allerdings nur in Ausnahmefällen gestattet.

Arbeitsrecht Gesetze (Auswahl)

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verfolgt den Zweck, Arbeitnehmer vor ordentlichen Kündigungen von Arbeitgebern zu schützen. Dieses Gesetz legt Gründe fest, die Vorgesetzte einhalten müssen, um Arbeitgeber zu kündigen. Allerdings bedeutet das nicht, dass Kündigungen durch Arbeitgeber überhaupt nicht möglich sind.

Ein Beispiel: Um eine krankheitsbedingte Kündigung auszusprechen, müssen laut KSchG drei Gründe vorliegen:

  1. 1.negative Gesundheitsprognose: Tatsachen verweisen zum Zeitpunkt der Kündigung darauf, dass die Krankheit zeitnah nicht auskuriert ist
  2. 2.Resultat ist eine deutliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen und/oder betrieblichen Interessen des Arbeitgebers
  3. 3.Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers

Mutterschutzgesetz

Die Funktion des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) besteht darin, in einem Arbeitsverhältnis stehende werdende Mütter vor Gefährdungen und gesundheitlichen Schädigungen am Arbeitsplatz zu schützen. Das Mutterschutzgesetz schließt Beschäftigungsverbote, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz sowie etwaig beschlossene Neuregelungen ein.

Beispiel: Laut Mutterschutzgesetz ist ein Beschäftigungsverbot bei erhöhtem Risiko der Schwangerschaft möglich, unter anderem bei Gefahr einer Berufskrankheit, aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung oder durch Kontakt mit eventuell schädlichen Substanzen, wie Gasen, Stoffen, Dämpfen, Hitze, Lärm, Erschütterungen, Kälte oder Nässe am Arbeitsplatz.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt alle Jugendlichen unter 18 Jahren, die sich in der Berufsausbildung befinden oder einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Beispiel: Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist verankert, dass Jugendliche generell nur von 6 bis 20 Uhr arbeiten dürfen. Einige Ausnahmen (Gastronomie, Schichtbetrieb, Konditorei, Bäckerei) sind im JArbSchG verankert.

Tarifvertragsgesetz

Das Tarifvertragsgesetz (TVG) enthält 13 Paragraphen, die juristische Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungen festlegen. Das TVG wird in die Regelungsbereiche „Rechtsnormen“ sowie "Abmachungen" unterteilt.

Beispiel: Ein neuer Angestellter vereinbart mit seinem zukünftigen Arbeitgeber einen Stundenlohn von 11,50 Euro. Nach einiger Zeit erfährt der Angestellte, dass ihm laut Tarifvertrag ein Stundenlohn von 13 Euro zusteht. Das Günstigkeitsprinzip gilt. Demnach erhält der Angestellte den Stundenlohn von 13 Euro.

Arbeitsrecht – Anwalt hilft

Eine juristische Unterstützung ist bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten vor allem für die Betroffenen empfehlenswert, die rechtlich unerfahren sind. Obwohl in erster Instanz kein Anwaltszwang besteht, sind die Erfolgsaussichten mit rechtlichem Beistand höher. Haben Arbeitnehmer eine Berufsrechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese Police bei berechtigtem Grund zu rechtlichen Schritten alle entstehenden Kosten. Wer Unterstützung für Streitigkeiten beim Arbeitsrecht in Berlin, Hamburg, München oder anderen deutschen Großstädten benötigt, findet überall erfahrene und renommierte Fachanwälte. Verschiedene Hotlines von Bürgertelefonen oder Rechtsanwaltsvereinigungen stehen Betroffenen ebenfalls beratend zur Seite.

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