Die Situation des gemeinschaftlichen Zusammenlebens kann zu Spannungen führen, die einer rechtlichen Aufklärung bedürfen. Rechtsstreitigkeiten, die zum Beispiel Grundstücksfragen oder Fragen zur Erbfolge beinhalten, rufen die Mandatserteilung bei einem Anwalt auf den Plan. In diesem Fall haben Mandanten mit entsprechenden Anwaltskosten zu rechnen. In solchen Fällen können Rechtschutzversicherungen die Anwaltskosten übernehmen. Hierbei sind allerdings Einschränkungen in der Art der Rechtsstreitigkeiten vorhanden. Anfallende Anwaltskosten, die aus einer Scheidung hervorgehen, werden von den Rechtschutzversicherungen nicht getragen. Hierbei zählt die Risikoabwägung, die zwar eine Rechtschutzversicherung möglich machen würde, dessen Beitragssatz allerdings das übliche Maß übersteigen würde. Entsteht ein Rechtsstreit, sollte der Betroffene vor Aufsuchen eines Rechtsanwalts die Kostenübernahme mit der Rechtschutzversicherung abklären und im Gegenzug die Versicherungsnummer beim Anwalt zur Regulierung der anfallenden Honorare hinterlegen. Die Berechnung der Anwaltsgebühren und Kosten werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt, an die der Rechtsanwalt gebunden ist. Mandant und Rechtsanwalt haben zusätzlich die Möglichkeit, eine weitere Kostenregulierung auszuhandeln. Mandant und Anwalt können anstelle der üblichen Rechtsanwaltsvergütung ein Honorar auf Zeit vereinbaren und schriftlich fixieren. Hierbei erhält der Anwalt eine Vergütung aufgrund seines zeitlich erbrachten Aufwands. Mandanten, die über keine Rechtschutzversicherung verfügen, haben die Möglichkeit, beim ersten Beratungsgespräch den Antrag auf Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dieser Antrag muss vor dem Beratungsgespräch gestellt werden.