Eine Anfechtung ist eine juristische Handlung, die die Nichtigkeit eines mangelhaften Rechtsgeschäfts herbeiführt. Im deutschen Recht ist laut BGB eine Anfechtung in Form des Gestaltungsrechts gängig, demzufolge eine mit Mängeln behaftete Willenserklärung rückwirkend außer Kraft gesetzt wird. Nach erfolgter Anfechtung wird das Rechtsgeschäft als von Beginn an nichtig angesehen. Gängige Gründe für eine Anfechtung sind Irrtum, Drohung oder arglistige Täuschung. Zur Anfechtung ist jeweils der Getäuschte, Bedrohte oder Irrende berechtigt. Unter Einhaltung von Anfechtungsfristen haben Betroffene das Recht, eine Anfechtung zu erklären. Hierbei ist es möglich, das Rechtsgeschäft trotz der Anfechtbarkeit gelten zu lassen oder dessen Wirksamkeit durch die Anfechtung zu beenden. Ist das Rechtsmittel wirksam, wird das Rechtsgeschäft von Anfang an als nichtig betrachtet. Eine Anfechtungsklage ist ein Rechtsmittel, das in Deutschland mit oder ohne bestehenden Rechtsschutz in der Finanzgerichtsordnung, beim Sozialgerichtsgesetz oder in der Verwaltungsgerichtsordnung verwendet wird. Bei einer Anfechtungsklage ist von Schema die Rede, wenn Einwände gegen Beschlüsse einer Hauptversammlung von einer Aktiengesellschaft geltend gemacht werden.