Rechtliche Streitigkeiten bedürfen im Ernstfall einer Entscheidung durch das zuständige Amtsgericht. Die Termine zur gerichtlichen Auseinandersetzung werden durch das Mandat vom beauftragten Rechtsanwalt beim Amtsgericht beantragt. Für die jeweiligen Prozesse fallen für den Kläger entsprechende Prozesskosten an. Bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung, werden die Prozesskosten und die anfallenden Anwaltshonorare über die Rechtschutzversicherung übernommen. Im Falle einer nicht verfügbaren Rechtschutzversicherung besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Prozesskostenhilfe, die vom beauftragten Rechtsvertreter beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden kann. Diese Erklärung zur Prozesskostenhilfe wird bei Erteilung des Mandats innerhalb des ersten Beratungsgesprächs abgegeben und in schriftlicher Form durchgeführt. Um die Regulierung durch die Rechtschutzversicherung zu erreichen, wird der zu erwartende Gerichtstermin, beziehungsweise die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts bei der Versicherung bekannt gegeben.
Die Kostenanmeldung bei der Rechtschutzversicherung erfolgt durch den Anwalt unter Angabe der Versicherungsnummer des Versicherungsnehmers. Rechtschutzversicherungen gehören mittlerweile zu einer Grundausstattung innerhalb einer versicherungstechnischen Absicherung von Familien. Um in den Genuss einer passenden Rechtschutzversicherung zu gelangen, sollten die jeweiligen Konditionen der unterschiedlichen Anbieter verglichen werden, da innerhalb des Preis-Leistungsverhältnisses grundlegende Unterschiede auftauchen können, die im Ernstfall allerdings von großer Bedeutung sein können. Das Leistungsangebot einer Rechtschutzversicherung erstreckt sich hierbei auf die Anforderungen des Versicherungsnehmers, wobei hier auch die Unterschiede bei den Leistungen innerhalb einer Rechtschutzversicherung ersichtlich werden, wie zum Beispiel Schadenersatzrechtschutz oder Arbeitsrechtschutz.