Ein Versicherungsgegenstand ist der Gegenstand, der durch eine angeschlossene Versicherung geschützt ist. Bei einer Wohngebäudeversicherung ist zum Beispiel das Wohngebäude ohne Inhalt an beweglichen Sachen der Gegenstand der Versicherung. Bei einer Krankenversicherung kann beispielsweise der Versicherte selbst als Versicherungsgegenstand bezeichnet werden, da er selbst bei Krankheit abgesichert ist. Spezielle Versicherungen können auch für einzigartige Gegenstände abgeschlossen werden, beispielsweise Gemälde oder andere Kunstobjekte. Bei Sportlern, Schauspielern oder Models, bei denen ein bestimmtes Körperteil für den Beruf notwendig ist, können auch diese einzelnen Körperteile versichert werden und dann der Versicherungsgegenstand sein.
Bei manchen Berufsunfähigkeitsversicherungen kann man auch bestimmte Körperteile für einen gewissen Betrag versichern und sie somit zum Versicherungsgegenstand machen.