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Sozialversicherung

Eine Sozialversicherung dient der gegenseitigen sozialen Absicherung und Hilfe ihrer Mitglieder. Im Gegensatz zu der Sachversicherung steht hier unmittelbar der Versicherte als Mensch bzw. als Versicherungsobjekt im Mittelpunkt. Sie ist ein wichtiges Instrument der staatlichen Sozialpolitik und soll vor allem durch gesetzlich geregelte Einrichtungen einen möglichst großen Teil der Bevölkerung vor verschiedener Art Schäden absichern. Der Umfang, die Leistungen und das Verfahren der Sozialversicherungen sind von Land zu Land unterschiedlich geregelt.

Die Idee der Sozialversicherung ist in Deutschland aus dem Prinzip der genossenschaftlichen Selbsthilfe abgeleitet worden. Der Staat wirkt aktiv bei der Verwaltung und Aufbringung der zur Absicherung benötigen Mittel mit. Die Zweige der Sozialversicherungen beinhalten die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Träger einer Sozialversicherung sind ausschließlich Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Die dabei zu entrichtenden Beiträge und Leistungen sind gesetzlich festgelegt.