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Vollkaskoversicherung im Vergleich

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Die Vollkaskoversicherung gehört neben der Kfz-Haftpflicht und der Teilkasko zu den wichtigsten Kfz-Versicherungen im Preisvergleich. Daher möchten wir Ihnen im Folgenden aufzeigen, welche Leistungen die Vollkaskoversicherung bietet, welche Schäden sie abdeckt und wie hoch die Selbstbeteiligung sein sollte. Doch zunächst einmal erfahren Sie an einem einfachen Beispiel, wie sinnvoll die Vollkaskopolice ist und warum Sie diese brauchen.

Beispiel zur Bedeutung der Vollkasko

Es war ein schöner Abend mit Freunden. Mit einem guten Gefühl gehen Sie zu Ihrem Auto. Und was sehen Sie da? Eine riesige Schramme zieht sich über Ihre Fahrerseite und auch den Rückspiegel ist kaputt. Vom Täter fehlt leider jede Spur. Es klemmt nicht einmal ein Zettel zwischen Ihrem Scheibenwischer und der Windschutzscheibe. Es gibt keine Zeugen und keine Informationen zur Tat. Da liegt die Vermutung nahe: Es handelt sich um Fahrerflucht! Und genau hier schützt Sie die Vollkaskoversicherung. Diese zahlt Ihnen auch bei Fahrerflucht den Schaden. In Deutschland sind die Kaskoversicherungen im Gegensatz zur Autohaftpflicht jedoch keine Pflicht. Sie sind eine sinnvolle Ergänzung zur Haftpflicht, da diese keine Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Dabei unterscheiden wir die Kaskoversicherung in eine Teil- und Vollkasko.

  • Leistungen der Vollkaskoversicherung vergleichen
  • Höhe der Selbstbeteiligung bestimmen
  • Teil- oder Vollkaskoschutz wählen

Vollkasko oder Teilkasko – Wo liegen die Unterschiede?

Grundsätzlich regulieren Sie mit einer Kaskoversicherung bestimmte Schäden, die ohne eigenen Vorsatz und ohne die unfallbedingte Fremdeinwirkung an Ihrem Fahrzeug entstanden sind. So deckt die Teilkaskoversicherung vor allem Schäden ab, die nicht auf Sie als Kfz-Versicherungsnehmer zurückzuführen sind. Hierzu gehören z. B. Schäden durch Steinschlag, Unwetter (Sturm- oder Hagelschäden), Schäden durch Haarwild, Einbruch, Diebstahl und vieles mehr. Darüber hinaus leistet die Vollkaskopolice auch für selbst verursachte Schäden und Vandalismus.

Vollkaskoversicherung - Leistungen im Vergleich zur Teilkasko

Vollkasko oder Teilkasko, daran scheiden sich die Geister. Für einige Autofahrer ist die Teilkasko völlig ausreichend. Sie deckt immerhin alle Schäden ab, für die Sie nichts können. Also wenn ein Unwetter Ihren Wagen beschädigt, Ihnen ein Wildschwein ins Auto läuft oder Ihr Fahrzeug wegen eines technischen Defektes in Flammen aufgeht. Doch der Teilkasko-Schutz gilt nicht bei Vandalismus oder wenn Dritte Ihr Auto beschädigen und den Schaden nicht zahlen können. Für solche Fälle ist die Vollkaskoversicherung zuständig. Zudem springt die Vollversicherung auch dann ein, wenn Sie selbst am Unfall schuld sind. Und falls Ihr PKW einen Totalschaden erleidet, kommt die Vollkasko bis zur Höhe des Listenpreises für die Unfallkosten Ihres Autos auf.

Wofür zahlt die Vollkaskoversicherung?

Die Vollkasko kommt für eine ganze Reihe von Schäden auf, die durch Fremdeinwirkung, Zerstörung, Beschädigung oder Verlust an Ihrem Kfz entstehen. Dies berücksichtigt neben den Leistungen der Teilkasko vor allem selbstverschuldete Schäden sowie Schäden durch die Mutwilligkeit Fremder.

  • Leistungen der Teilkasko (Sturmschäden, Hagelschäden, Gewitterschäden, Marderschäden, Schäden durch Haarwild, Steinschlag in der Windschutzscheibe, Diebstahl-, Einbruchschäden und vieles mehr)
  • Übernahme der Kosten durch Vandalismus, Sachbeschädigung und Zerstörung Dritter
  • Übernahme der Kosten selbstverursachter Schäden am eigenen Fahrzeug (Unfallschäden wie Kratzer, Blechschäden, Glasschäden, Parkschäden, Reifenschäden, Felgenschäden, Brand und vieles mehr)

Somit sind Sie mit einer Vollkaskoversicherung vollumfänglich und bestmöglich abgesichert. Beachten Sie jedoch, dass die Vollkasko nicht für jeden Schaden aufkommt. Sind Ihre Sommer- oder Winterreifen abfahren, so erhalten Sie hierfür keine Leistungen von der Vollkaskopolice. Gleiches gilt für das Wechseln defekter Lampen und sonstiger Verschleißteile, die allein durch Abnutzung entstehen. Bei Fahrzeugdefekten handelt es sich ggf. um einen Garantiefall, so dass Sie sich in diesem Fall an den Verkäufer bzw. den Hersteller Ihres Fahrzeuges wenden sollten. Ebenso wenig zahlt die Vollkaskoversicherung bei Schäden, die auf die (langjährige) Nutzung Ihres Fahrzeuges zurückzuführen sind. Typische Beispiele sind hier das Ansetzen von Rost, ein defekter Motor oder ähnliches.

Heiko Agater - Versicherungsmakler

Makler-Tipp

Die Vollkasko-Versicherung ist ein Muss für alle Autos, die noch keine fünf Jahre alt sind. Und das gute dabei ist, die Vollkasko schließt die umfangreichen Leistungen der Teilkasko mit ein.

Wie lange darf der Schaden zurückliegen?

Damit die Versicherung für einen entstandenen Schaden haften kann, ist es wichtig, dass Sie den versicherbaren Schaden so schnell wie möglich Ihrer Kfz-Versicherung melden. Tun Sie dies am besten unmittelbar, nachdem Sie den Schaden gesehen haben. Die Meldefrist beträgt nach dem § 104 des Versicherungsvertragsgesetzes (VGG) eine Woche ab Kenntnisnahme des Schadens.

Vollkaskoversicherung Vergleich auf PREISVERGLEICH.de

Eine Vollkaskoversicherung ist in der Regel teurer als eine Teilkasko. Jedoch können Sie mit dem Vollkaskoversicherung Vergleich auf PREISVERGLEICH.de wirklich preiswerte Angebote finden. Dafür nutzt unser Rechner über 650 Tarifkombinationen, was Ihnen eine Ersparnis von bis zu 85 Prozent bringen kann. Die günstigsten Policen sind bei uns schon ab 3 Euro monatlich erhältlich. Dafür brauchen Sie nur Ihre Fahrzeugdaten und die gewünschten Leistungen der Versicherung (z. B. inklusive Glasschadenversicherung) in unseren Vergleich eingeben. Wir ermitteln dabei immer Kombitarife inklusive der Kfz-Haftpflicht für Ihr Auto.

Fragen und Antworten zur Vollkaskoversicherung

  • Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung bei der Vollkasko sein?
  • Wie lange ist die Vollkaskoversicherung sinnvoll?
  • Warum ist eine Vollkaskoversicherung bei der Finanzierung eines Kfz wichtig?
  • Wie hoch steige ich nach einem Vollkaskoschaden im Beitrag?

Vollkaskoversicherung kündigen - So geht es!

Sie können Ihre Vollkasko wie auch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung jeweils zum 30. November eines jeden Jahres kündigen. Somit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Jahresende. Möchten oder müssen Sie Ihr Fahrzeug hingegen abmelden (z. B. bei Stilllegung, Ummeldung oder Verkauf) ist eine unterjährige Kündigung der Vollkaskoversicherung möglich.

Rund um die Vollkaskoversicherung

Damit Sie tiefer in das Thema Vollkasko und die Versicherung Ihres Autos eindringen können, haben wir in unserem Kfz-Ratgeber einige interessante Artikel für Sie zusammengestellt. Lesen Sie alles Wissenswerte zum Thema Autoversicherung und nutzen Sie unseren kostenlosen Kfz-Versicherungsvergleich auf PREISVERGLEICH.de Zudem kann die Mitgliedschaft in einem Automobilclub kostengünstig und sinnvoll sein, da sich diese positiv auf Ihre Kfz-Prämie auswirkt. Daher stellen wir Ihnen die unterschiedlichen Automobilclubs in Deutschland, Österreich und der Schweiz vor.

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