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Schadenfreiheitsklassen beim Zweitwagen

Der Schadenfreiheits-Rabatt und die entsprechende Einstufung haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe Ihres Kfz-Versicherungsbeitrages. Wenn Sie ein zweites Fahrzeug anmelden, können Sie bei manchen Versicherungen eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse beim Zweitwagen erhalten. Das ist jedoch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, weshalb sich gerade in diesem Fall ein Vergleich der Versicherungen lohnt.

Möglichkeiten für eine günstigere Schadenfreiheitsklasse beim Zweitwagen

Um beim zweiten angemeldeten Auto in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (kurz SF-Klasse) eingestuft zu werden, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Für einen niedrigeren Schadenfreiheitsrabatt bei der KFZ-Versicherung für Zweitwagen gibt es beispielsweise die sogenannte Partnerregelung. Hier wird der Schadenfreiheitsrabatt vom Erstwagen beim zweiten Auto angerechnet. Um diese Regelung in Anspruch zu nehmen, verlangt die Versicherung in der Regel, dass alle Fahrer mindestens 21 Jahre alt sind und dass in den letzten zwölf Monaten kein verschuldeter Schadenfall eingetreten ist.

Abgesehen davon gibt es aber auch noch andere, individuelle Regelungen für die Einstufung in die entsprechende Schadenfreiheitsklasse beim Zweitwagen. PREISVERGLEICH.de bietet mit einem Klick den Überblick, welche Versicherung das beste Angebot für Sie parat hat. Im Grunde sind die Möglichkeiten jedoch immer von folgenden Faktoren abhängig:

  • Wer ist der Fahrzeughalter?
  • Sind Versicherungsnehmer und Halter des Fahrzeugs dieselbe Person?
  • Wie alt sind die Fahrer des Fahrzeugs?
  • Soll der Zweitwagen bei derselben Versicherung wie der Erstwagen versichert werden?
  • Welche Schadenfreiheitsklasse hat der Erstwagen?

Wie kann ich eine Schadenfreiheitsklasse auf den Zweitwagen übertragen?

Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse auf den zweiten, dritten oder vierten Wagen ist ganz einfach. Sprechen Sie hierzu am besten mit Ihrem aktuellen Kfz-Versicherer. Hat dieser keine günstige Kfz-Versicherung für Ihren Zweitwagen im Angebot, empfehlen wir Ihnen den Kfz-Versicherungsvergleich von PREISVERGLEICH.de. Dieser ist einfach und dauert nur wenige Minuten Ihrer Zeit.

Wie ändert sich die Schadenfreiheitsklasse bei einem Unfall mit dem Zweitwagen?

Haben Sie keine Autoversicherung mit Rabattschutz abgeschlossen, so erhöht sich der Kfz-Versicherungsbeitrag für Ihren Erstwagen und Zweitwagen. Dies gilt nicht, wenn Sie für die Versicherung Ihres Zweitwagens gesonderte Versicherungsbedingungen vereinbart haben. Schauen Sie hierzu am besten in die AGBs und Unterlagen Ihrer Kfz-Versicherung.