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Rote Oldtimerkennzeichen - Wichtige Informationen

Rote Oldtimerkennzeichen sind vor allem für die Besitzer mehrerer Oldtimer interessant. Normalerweise muss jedes Fahrzeug individuell zugelassen werden, wenn es auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden soll. Gerade bei Oldtimern verwenden viele Halter ein H-Kennzeichen oder auch ein Saisonkennzeichen, das sich kaum vom standardisierten amtlichen Kennzeichen unterscheidet. Es gibt aber auch die Möglichkeit, rote Oldtimerkennzeichen zu verwenden. Denn dieses Sondernummernschild wird nicht etwa einem spezifischen Fahrzeug zugeteilt, sondern kann im Wechsel für alle Fahrzeuge eines Halters verwendet werden – vorausgesetzt, dass es sich um Oldtimer handelt. Dies ist mit den roten Nummernschildern der Autohändler vergleichbar.

Voraussetzungen für die Erteilung eines roten Oldtimerkennzeichens

Um den generellen Anspruch auf rote Oldtimerkennzeichen zu haben, müssen alle für das Nummernschild infrage kommenden Fahrzeuge mindestens 30 Jahre alt sein. Oftmals werden auch schon 20 bis 25jährige Fahrzeuge als Oldtimer bezeichnet. Für das sogenannte H-Kennzeichen sind die 30 Jahre allerdings entscheidend. Ferner ist es entscheidend zu wissen, dass rote Oldtimerkennzeichen nicht im Alltagsverkehr, sondern ausschließlich für klar definierte Zwecke verwendet werden dürfen. Hierzu gehört die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung des jeweiligen Fahrzeugs dienen. Ferner dürfen rote Oldtimerkennzeichen für die An- und Abfahrten zu ebendiesen Veranstaltungen wie auch für Prüfungs-, Probe- und Werkstattfahrten verwendet werden.

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