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Rollerversicherung auf Preisvergleich.de

Bevor Sie mit dem Roller, Mofa oder Moped auf die Piste gehen, sollten Sie einige Dinge klären. Zuallererst ist an die Haftpflichtversicherung zu denken, da diese gesetzlich Pflicht ist. So sorgen Sie mit einer Rollerversicherung für den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz. Die Rollerversicherung springt für alle Schäden ein, die durch den Halter oder mitversicherten Fahrer beim Gebrauch des Rollers entstehen können. Somit sind Sie als Rollerfahrer und Halter durch die Rollerversicherung vor Haftpflichtansprüchen gegenüber dritten Personen nach einem Unfall geschützt. Die Versicherung zahlt im Schadenfall die bestehenden Haftpflichtansprüche des Geschädigten.

  • Rollversicherung für den Halter gesetzlich Pflicht
  • Schutz vor Haftpflichtansprüchen gegenüber dritten Personen

Rollerversicherung - Leistung mit beidseitiger Schutzfunktion

Dass Haftpflichtversicherungen für alle Fahrzeughalter Pflicht sind, macht absolut Sinn. Denn bei Unfällen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen geht der Sachschaden, sofern es hoffentlich dabei bleibt, schnell in die Tausende Euro. Die durchschnittliche Schadenhöhe lässt sich nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft auf rund 3.500 Euro beziffern. Bei Personenschäden gehen die Haftpflichtansprüche des Unfallopfers in der Regel weit darüber hinaus und können schnell astronomische Summen erreichen. Dies kann für Sie als Normalverbraucher ohne Versicherungsschutz den finanziellen Ruin bedeuten.

Zudem kann gerade bei hohen Personenschäden erst durch die KFZ-Haftpflichtversicherung sichergestellt werden, dass die Haftpflichtansprüche des Geschädigten überhaupt gerechtfertigt sind und gezahlt werden können. Denn bei Verkehrsunfällen mit schwerwiegenden Folgeschäden dürfte Ihr Einkommen als Schadenverursacher kaum ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt und die Invaliditätsrente des Geschädigten ein Leben lang zu decken. Insofern erfüllt die Haftpflichtversicherung für Rollerfahrer, eine beidseitige Schutzfunktion, die zumindest mit Blick auf das Finanzielle eine große Sicherheit für Unfallverursacher und Unfallopfer versprechen.

  • Deckung von Personenschäden und Sachschäden
  • Absicherung für Unfallverursacher und Unfallopfer

Mindestdeckung und Teilkaskoschutz

Da Schäden im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen sehr teuer werden können, schreibt der Gesetzgeber bei der Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter gewisse Mindestdeckungen vor. Diese Mindestdeckungssummen strahlen auch auf die Rollerversicherung ab. Eine Rollerversicherung muss daher für Personenschäden eine Mindestdeckung in Höhe von 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden in Höhe von 1 Million Euro und für Vermögensschäden in Höhe von 50.000 Euro vorweisen können.

Rollerversicherungen, die genau diesen Leistungsumfang abbilden, erhalten Sie von Versicherern als Basisprodukt angeboten. In aller Regel sind die Mindestdeckungssummen in der Rollerversicherung aber wesentlich höher dotiert. Die Höherdotierung der Versicherung ist auch zu empfehlen. Da solche Großschäden zum Glück nicht häufig vorkommen, fallen die Kosten für den zusätzlichen Deckungsumfang kaum ins Gewicht.

Sie können den Haftpflichtschutz der normalen Rollerversicherung auf Wunsch um die Teilkaskoversicherung ergänzen. Mit der Teilkasko sind Schäden am eigenen Zweirad, für die niemand haftbar gemacht werden kann, versichert. Dies berücksichtigt beispielsweise Schäden durch Diebstahl, Brand, Explosion und Naturgewalten. Auch der Zusammenstoß mit Tieren ist in der Teilkasko mitversichert.

Rollerversicherung vergleichen und Geld sparen

Auf dem Versicherungsmarkt gibt es zahlreiche Anbieter von Rollerversicherungen. Neben spezifischen Versicherungsbedingungen hat jede Versicherung auch ihr eigenes Preismodell. Das führt letztlich zu erheblichen Preisunterschieden bei den Versicherungsangeboten.

Um bei dem großen Angebot eine günstige Auswahl zu treffen, sollten Sie als Rollerhalter einen kostenlosen Rollerversicherung Vergleich im Internet nutzen. Der Vergleich ermöglicht Ihnen die Gegenüberstellung mehrerer Tarife und zeigt Ihnen die Preisunterschiede zwischen den Anbietern auf einem Blick. So wird Ihnen die Suche und Auswahl eines passenden und günstigen Anbieters erleichtert. Für einen aussagekräftigen Rollerversicherung Vergleich sollten Sie als Versicherungsnehmer darauf achten, dass der Leistungsumfang der gegenübergestellten Tarife deckungsgleich ist. Sonst vergleichen Sie schlichtweg Äpfel mit Birnen.

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Wie funktioniert die Rollersicherung?

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Rollerversicherung. Diese hängen maßgeblich vom Hubraum Ihres Rollers ab. Hat Ihr Roller einen Hubraum von bis zu 45 ccm/Kubikzentimeter, so genügt ein Mofa- bzw. Mofakennzeichen für die Versicherung. Dieses erhalten Sie direkt von Ihrem Versicherer. Übersteigt Ihr Fahrzeug eine Leistung von 50 ccm/Kubikzentimeter ist eine Motorradversicherung für Klein- bzw. Großkrafträder erforderlich. In diesem Fall erhalten Sie die Kfz-Nummernschilder auf Ihrer örtlichen Zulassungsstelle. Dementsprechend sind auch die Beiträge deutlich höher.

Was kostet eine Rollerversicherung?

Eine Mopedversicherung für kleine Roller bis 50 km/h kostet Sie inklusive Teilkaskoschutz rund 70 bis 80 Euro im Jahr. Die Motorradversicherung für einen Roller ist hingegen deutlich teurer und kann aufgrund der hohen Leistungsgeschwindigkeit von über 100 km/h bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr kosten. Vergleichen Sie die Angebote der Rollerversicherer und sparen Sie Geld. Günstige Online-Tarife für das Jahr 2022 gibt es u. a. von der WGV, DEVK, Allianz oder HUK Coburg Versicherung.

Wie lange gilt die Versicherung für den Roller?

Für kleine Roller bis zu einem Hubraum von 45 ccm beginnt der Versicherungsschutz am 01.03. eines Jahres und endet mit dem 28.02. bzw. 29.02. eines Jahres. Unterjährige Anmelden sind jedoch jederzeit möglich, so dass sich die Kosten für den Versicherungsschutz entsprechend senken. Bei einer Motorradversicherung erfolgt regulär eine automatische Vertragsverlängerung. Nutzen Sie ein Saisonkennzeichen, so beginnt der Versicherungsschutz am 01.04. und endet regulär am 31.10. Haben Sie kein Saisonkennzeichen für Ihren Roller entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres.

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