Hunde hinterlassen nicht nur auf Straßen, sondern mitunter auch an Fahrzeugen ihre Spuren. Nicht selten richten Hunde Lackkratzer-Schäden am Kfz an. Dabei kann es mitunter erhebliche Schäden am Lack eines Fahrzeuges geben. Die Ausbesserung dieser Lackkratzer kann richtig ins Geld gehen, wenn sie fachmännisch erfolgt. Da stellt sich natürlich die Frage, wer für den Schaden aufkommen muss.
Es liegt nahe, dass Halter des beschädigten Fahrzeugs sich an den Hundehalter wenden. In der Tat sind Hundehalter verantwortlich für das Tun und Lassen ihrer Vierbeiner. Betroffene können also ihre berechtigten Schadenersatzansprüche gegen den Hundehalter richten.
Wer sich wegen seines Hundes Schadenersatzansprüchen gegenübersieht, verfügt hoffentlich über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung springt dann ein und übernimmt Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Bei einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sind nicht nur Sachschäden wie Lackkratzer, sondern auch Vermögens- und Personenschäden versichert. Die normale Haftpflichtversicherung kommt für Lackkratzer durch den Hund übrigens nicht auf: In der privaten Haftpflichtversicherung sind nur gezähmte Kleintiere wie Meerschweinchen oder Katzen mitversichert.
Aber was ist, wenn man den Halter des Hundes nicht identifizieren kann? Dann bleibt man vermutlich auf seinen Kosten sitzen. Der Kaskoschutz in der Kfz-Versicherung dürfte bei Lackkratzern durch den Hund jedenfalls nicht zum Tragen kommen.