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Hagelschäden - Leistungen der Kfz-Versicherung

Fast jeder hat schon mal ein schweres Hagelunwetter erlebt. Nicht selten fallen dann Hagel vom Himmel, die die Größe von Tennisbällen erreichen. Entsprechend groß können die Hagelschäden an einem Kfz ausfallen. Autos tragen hierbei oftmals Schäden in Form von Beulen und Dellen davon. Betroffenen stehen nun vor der Frage: Kommt die Versicherung für die Schäden auf und was muss ich tun, damit ich etwaige Ansprüche gegen die Versicherung auch geltend machen kann?

Zur Beantwortung der ersten Frage ist ein Blick in die Versicherungspolice notwendig. Wenn die Kfz-Versicherung neben dem obligatorischen Haftpflichtschutz auch eine Teilkasko aufweist, sind Versicherte auch gegen die finanziellen Folgen des Hagelschadens abgesichert. Nicht nur das: Die Teilkaskoversicherung übernimmt bei allen Formen von Naturgewalten die Kosten zur Beseitigung der Schäden. So sind auch Fahrzeugschäden am eigenen Fahrzeug, die durch Sturm, Blitzschlag oder Überschwemmung verursacht werden, abgesichert.

Sammelgutachten in unwettergeplagten Regionen

Für einen reibungslosen Ablauf mit der Versicherung sollten Versicherte, die von einem Hagelschaden überrascht wurden, Regeln befolgen. Zuallererst gilt, dass das Versicherungsunternehmen schnellstmöglich über den Schaden unterrichtet werden muss. Am besten man macht das am Tag des Unwetters, spätestens aber am Tag danach. Im Anschluss werden dann die Schäden am Auto durch einen Sachverständigen, der von der Versicherung bestellt wird, begutachtet und bewertet. In unwettergeplagten Regionen finden oftmals auch Sammelgutachten statt. Dann können Betroffene in eine eigens für die Begutachtung bereitgestellte Werkstatt fahren und die Begutachtung vornehmen lassen.

Eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse müssen Versicherte, die die Teilkaskoversicherung in Anspruch nehmen, übrigens nicht befürchten. Oft wird in der Teilkasko aber ein Selbstbehalt vereinbart. Dieser muss gegebenenfalls dann natürlich auch von Versicherten selbst getragen werden.