Ein grünes Autokennzeichen unterscheidet sich vor allem durch seine Schriftfarbe von herkömmlichen Kennzeichen. Das ist aber auch der einzige Unterschied, da grüne Kennzeichen ansonsten identisch mit normalen amtlichen Nummernschildern sind. Allerdings haben grüne Kennzeichen für den Fahrzeughalter einen großen Mehrwert: Sie zeigen eine Steuerbefreiung an. Dies bedeutet, dass für Fahrzeuge, die ein grünes Autokennzeichen haben, keine steuerlichen Abgaben gezahlt werden müssen. Landwirtschaftliche Fahrzeuge gehören ebenso wie Kfz von Hilfsorganisationen oder Schaustellerfahrzeuge zu ebendiesen steuerbefreiten Fahrzeugen. Arbeitsmaschinen wie Kräne und Anhänger für Boote oder kleine Flugzeuge weisen ebenfalls häufig ein grünes Nummernschild auf.
Wenn ein Kraftfahrzeug von der Steuer befreit werden soll, ist eine Versicherung weiterhin relevant. Dementsprechend muss man dieses Kennzeichen beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragen. Unbedingt erforderlich ist der Nachweis einer Versicherung. Dieser muss im Vorfeld beantragt werden und bei der Anmeldung vorliegen. Ein grünes Autokennzeichen kann ausgestellt werden, wenn vom Fahrzeughalter ein gültiges Ausweispapier vorgelegt werden kann. Ferner sind alle fahrzeugrelevanten Papiere mitzubringen. Wichtig ist, dass ein grünes Autokennzeichen von der Zulassungsstelle nur dann ausgegeben wird, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Finanzamt vorliegt. Dementsprechend muss man die Steuerbefreiung – ebenso wie die Versicherungskarte – bereits bei der Anmeldung vorzeigen können.