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Fahrzeugbrief - Kfz-Versicherung

Der Fahrzeugbrief bescheinigt, dass ein Fahrzeug zum öffentlichen Verkehr zugelassen ist und wird von der zuständigen Zulassungsbehörde ausgestellt, sobald diese die Daten der Versicherung erhalten hat.

Er wurde im Jahr 1934 eingeführt und erst im Jahr 2005 durch die Neuregelung anhand der einheitlichen EU-Richtlinien durch die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt. Obgleich heute nur noch Zulassungsbescheinigungen ausgestellt werden, haben bestehende Fahrzeugbriefe natürlich nach wie vor Gültigkeit und müssen im Besitz des Fahrzeuginhabers sein. Nicht jedoch muss der Fahrzeugbrief im Auto mitgeführt werden, wie es beim Fahrzeugschein (neu: Zulassungsbescheinigung Teil I) der Fall ist.

Was muss im Fahrzeugbrief angeführt sein?

Der Fahrzeugbrief beinhaltet alle Daten zum Auto. Dazu gehört zum Beispiel die Fahrzeug-Identifikationsnummer des Herstellers, früher auch unter der Bezeichnung Fahrgestell-Nummer bekannt. Außerdem wird im Fahrzeugbrief auch die Betriebserlaubnis, also die Zulassung des Fahrzeugs, bescheinigt. Des Weiteren findet man in der Zulassungsbescheinigung Teil II auch die Typschlüsselnummer sowie den Schadstoffschlüssel.

Abgesehen von den genauen Daten des Fahrzeugs, ist natürlich auch der Fahrzeugeigentümer in den Angaben der Zulassungsbescheinigung Teil II angeführt. Er muss nicht gleichzeitig auch der Halter des Fahrzeugs sein, haftet jedoch ebenfalls für eventuelle Schäden, die mit dem Fahrzeug verursacht werden.

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