Unter der Deckungssumme versteht man den maximalen Geldbetrag, den eine Versicherung im Schadenfall gegenüber dem Versicherten laut abgeschlossenem Vertrag aufzubringen hat. Zu unterscheiden sind hier prinzipiell zwei verschiedene Arten von Versicherungen: die Summen- und die Schadenversicherungen. Den Schadenversicherungen (z. B.: Rechtsschutz, Hausrat, Wohngebäude) steht ein bestimmtes Deckungskapital zur Verfügung, bis zu dem die Versicherungsgesellschaft für den zuvor versicherten Schaden maximal aufkommen muss. Anders funktionieren die Summenversicherungen (z. B.: Lebens- oder Krankenhaustagegeldversicherungen), hier zahlt das Versicherungsunternehmen im Falle eines Schadens eine zuvor genau vereinbarte Versicherungssumme.
Besonders bei Hausrat- oder Gebäudeversicherungen kommt es bei der Festlegung der Deckungssumme oft zu einer sogenannten Unterversicherung, wo die Versicherung im Schadenfall nur einen bestimmten Teil der entstandenen Kosten trägt. In der Praxis lässt sich diesem Problem bei der Deckungssumme durch die Vereinbarung eines gleitenden Neuwerts (Gebäudeversicherung) oder durch einen Unterversicherungsverzicht begegnen.