Autofahren ist nicht erst seit dieser Tage ein teures Unterfangen. Neben den Anschaffungskosten verschlingt des Deutschen liebstes Spielzeug noch eine Reihe von anderen Kosten. Die sollten vor dem Autokauf auch alle berücksichtigt werden. Nur so kann man die gesamten Autohaltungskosten, die einen erwarten, seriös abschätzen. Zuallererst ist an die Kosten für den Kraftstoff zu denken. Hinzu kommen noch Kosten für die Versicherung: Für jedes zugelassene Fahrzeug muss schließlich mindestens die Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Auch für den Fiskus müssen Autofahrer in die Tasche greifen: Halter von Kraftfahrzeugen müssen die sogenannte Kraftfahrzeugsteuer an den Staat abführen. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit dem grünen Kennzeichen. Das grüne Kennzeichen gibt es zum Beispiel für Fahrzeuge von Hilfsorganisationen und signalisiert Steuerbefreiung.
Auch Kosten für Reparatur und Wartung müssen bei der Ermittlung der Autohaltungskosten beachtet werden. Was viele bei den Hochrechnungen aber oftmals vergessen, sind die Kosten für die Verkehrssünden. Verkehrssünden sind schnell passiert und genauso schnell hat man ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit im Verkehr an der Backe. Im Laufe eines Jahres können die Bußgelder eine stattliche Summe erreichen.
Wie im Prinzip alle Formen von Sanktionen hat das Bußgeld für Autofahrer und Verkehrsteilnehmer eine Erziehungsfunktion. Das Bußgeld schafft Anreize, die eigene Fahrweise zu überdenken und zu verbessern. Damit sollen Bußgelder nicht zuletzt auch einen Beitrag dazu leisten, die Sicherheit auf Deutschlands Straßen dauerhaft zu verbessern. Bußgelder zielen daher insbesondere auf Ordnungswidrigkeiten, aus denen hauptursächlich Unfälle hervorgehen, ab. So müssen Autofahrer in jedem Fall bei Geschwindigkeitsüberschreitung, gefährlichen Überholvorgängen, Verstößen gegen die Vorfahrt, Rotlicht-Verstößen sowie bei Nichteinhalten des Mindestabstands mit einem Bußgeld rechnen.
Ob und in welcher Höhe ein Bußgeld zu verhängen ist, hängt natürlich von der Art und Schwere der Verkehrssünde ab. Genau Regelungen hierzu finden sich in der Bußgeldkatalog Verordnung. Der Bußgeldkatalog ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Im Einzelnen beinhaltet dieser Bußgeldkatalog konkrete Vorschriften zur Erteilung einer Verwarnung, die Regelsätze für Bußgelder sowie Regelungen über die Anordnung von Fahrverboten bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten. Zudem gibt der Bußgeldkatalog gegebenenfalls Auskunft darüber, wie viel Punkte in Flensburg für die jeweilige Ordnungswidrigkeit vermerkt werden. Ergänzt wird der Bußgeldkatalog durch den Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI).
Wer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt wird, muss neben einer Geldstrafe auch damit rechnen, dass er Punkte in Flensburg bekommt. So gibt es zum Beispiel 3 Punkte in Flensburg für Temposünder, die innerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die zwischen 26 bis 30 km/h liegt, auffallen. Viele Fragen sich, ob zwingend bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld und Punkte fällig werden, wenn die Ordnungshüter zur Stelle sind? Die Antwort auf diese Frage lautet, wie so oft: Jein! Bußgelder sind bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung immer vorgesehen. Ob es zudem Punkte in Flensburg gibt, hängt maßgeblich von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ab.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die innerorts 10 km/h nicht übersteigt, kommen Temposünder mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro noch vergleichsweise glimpflich davon. Punkte in Flensburg gibt es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h. Ab 31 km/h gibt es nach dem Bußgeldkatalog nicht nur Punkte in Flensburg, sondern auch Fahrverbote. In welcher Höhe Temposünder nach einer Geschwindigkeitsübertretung mit Bußgeld belegt werden, richtet sich logischerweise danach, um wie viel bestehende Höchstgeschwindigkeits-Limits überschritten wurden: Je höher die Geschwindigkeitsüberschreitung, desto höher wird auch das Bußgeld ausfallen.
Wer zum Beispiel wegen Blitzen Bußgeld fürchtet, aber keinen Bußgeldkatalog zur Hand hat, kann alternativ auf einen sogenannten Bußgeldrechner zurückgreifen. Bußgeldrechner werden von verschiedenen Anbietern im Internet, meist kostenlos, zur Verfügung gestellt. Diese Bußgeldrechner funktionieren fast alle nach demselben Prinzip: Man gibt einfach die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung in das dafür vorhergesehene Eingabefeld ein und kennzeichnet, ob der Verstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften stattgefunden hat. Auf Basis dieser Angaben errechnet der Bußgeldrechner die genaue Höhe der Bußgeldstrafe. Der Bußgeldrechner verdeutlicht, dass Verstöße innerorts härter geahndet werden als Geschwindigkeitsübertretungen im außerörtlichen Bereich.
Wer eine rote Ampel übersieht, muss in der Regel mit einer Kombination aus Strafen rechnen. Alleine mit einem Bußgeld für Ampel Verstöße kommen Rotsünder nicht davon. Der Bußgeldkatalog sieht mindestens auch Punkte in Flensburg vor. So gibt es für den Tatbestand "Ampel bei Rot überfahren" neben einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro noch zusätzlich 3 Punkte in Flensburg.
Ist dieser Tatbestand mit einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern verbunden, steigt das Strafmaß immens an. Bußgeld für Ampel Verstoß mit Gefährdung oder Sachbeschädigung geht bei 200 Euro los und umfasst noch zwei weitere Sanktionsstufen. Für Rotsünder, die andere gefährdet haben schreibt der Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von 200 Euro, 4 Punkte in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot vor. Wenn man bei einer Rotfahrt Sachschäden verursacht, gibt es nach dem Bußgeldkatalog ein sattes Bußgeld für Ampel Verstöße in Höhe von 240 Euro, 4 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Satte Bußgelder gibt es auch für Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot für Lastkraftwagen (LKW). Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt jeweils in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr und betrifft alle LKW über 7,5 t, Anhänger hinter LKW, Sattelkraftfahrzeuge zur Güterbeförderung bestehend aus Sattelzugmaschine und Sattelanhänger, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 7,5 t überschreitet. Bußgelder für Lkw Fahrer, die das Sonntagsfahrverbot missachten, müssen mit einem vergleichsweise hohen Bußgeld rechnen. 75 Euro betragen Bußgelder für Lkw Fahrer, die gegen das Sonntagsfahrverbot verstoßen. Zusätzlich gibt es nach dem Bußgeldkatalog noch Punkte in Flensburg.
Besonders hart werden Halter geahndet, die das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet haben. Dann wird ein Bußgeld in Höhe von 380 Euro fällig. Obendrauf gibt es noch Punkte in Flensburg.
Verjährungsfristen bei Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr betragen vom Grundsatz her 3 Monate, wenn kein Bußgeldbescheid erlassen oder Anklage erhoben wurde. Erfolgt die wirksame Zustellung eines Bußgeldbescheides, gilt eine Bußgeld Verjährungsfrist von 6 Monaten.
Eine besondere Bußgeld Verjährungsfrist kommt bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogendelikten zum Tragen. Sofern die Ordnungswidrigkeit als Verkehrsstraftat zu klassifizieren ist, beträgt die Bußgeld Verjährungsfrist nach dem Strafgesetzbuch (StGB) mindestens 3 Jahre. Für den Beginn dieser besonderen Bußgeld Verjährungsfrist ist der Tatzeitpunkt maßgeblich. Genauer gesagt ist der Zeitpunkt der Beendigung der Tat ausschlaggebend für den Beginn dieser Bußgeld Verjährungsfrist.
Für Führerschein-Neulinge gilt in Deutschland eine Probezeit von zwei Jahren. Sie müssen sich in dieser Zeit auf öffentlichen Straßen bewähren. Bei bestimmten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung drohen Sanktionen sowie die Verlängerung der Probezeit. Die Verstöße, die zu einer Verlängerung der Probezeit führen, sind in der Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung definiert. Demnach kann ein Bußgeld in der Probezeit in Verbindung mit einem Punkt in Flensburg problematisch werden. Dann drohen nämlich Kurse und Aufbauseminare, die massenhaft Zeit und Geld fressen. Viel empfindlicher trifft die Fahranfänger aber, dass die Probezeit sich um zwei Jahre verlängert.
Im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis sind gleich mehrere Tatbestände im Bußgeldkatalog aufgelistet. Bußgelder sind zum Beispiel vorgeschrieben, wenn die Fahrerlaubnis nicht mitgeführt wird: 10 Euro kostet dann das Bußgeld für Fahren ohne Führerschein. Wer versäumt, den Führerscheinverlust anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, zahlt ebenfalls 10 Euro Bußgeld für das Fahren ohne Führerschein.
Autofahrer, die mit Bußgeld für Fahren ohne Führerschein belegt wurden, müssen ihre Fahrerlaubnis noch nachträglich vorlegen. Es gibt Kfz-Halter, die dies versäumen. Auch das stellt einen Tatbestand im Bußgeldkatalog dar: Dann müssen Bußgelder in Höhe von 25 Euro gezahlt werden.