Tatbestandskatalog - Strafen für Ordnungswidrigkeiten

Der sogenannte bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, kurz BT-KAT-OWI, ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Ziel des Tatbestandskatalogs war und ist die Vereinheitlichung der Strafen für Verkehrsordnungswidrigkeiten. Zuletzt wurde der Tatbestandskatalog mit Wirkung zum 01.02.2009 geändert. Der Katalog, der mehr als 400 Seiten umfasst, ist für Polizeibeamte sowie für Mitarbeiter der kommunalen Bußgeldbehörden das Rüstzeug, wenn es um die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten geht.

Tatbestände, die im BT-KAT-OWI aufgeführt sind, werden je nach Schwere mit jeweils definierten Ahndungssätzen ausgewiesen. Wer beispielsweise länger als 3 Stunden vor einer Bordsteinabsenkung parkt, wird demnach mit einem Bußgeld in Höhe von 20,00 Euro belegt. Wer dabei noch andere Verkehrsteilnehmer behindert, muss tiefer in die Tasche greifen. Dann werden 30,00 Euro fällig.

Satte Strafen für schwerwiegende Zuwiderhandlungen

Zudem wird zur jeweiligen Ordnungswidrigkeit auch angezeigt, wie viel Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg einzutragen sind. Wer zum Beispiel die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um mehr als 30 km/h (31 bis 40 km/h) überschreitet, muss neben einer satten Geldstrafe von 120,00 Euro mit 3 Punkten in der Verkehrssünderkartei rechnen. Verstöße solcher Natur werden im Tatbestandskatalog unter "Schwerwiegende Zuwiderhandlungen" subsumiert und entsprechend hart geahndet.

Auch die Verhängung von Fahrverboten ist im Tatbestandskatalog geregelt. So gibt es ein Monat Fahrverbot für Autofahrer, die innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 bis 40 km/h überschritten haben. Darüber hinaus wird bei solch einem Vergehen ein Bußgeld von 160,00 Euro fällig. Auch für diese Ordnungswidrigkeit gibt es 3 Punkte in Flensburg.