Feuerwerk – ob zur Begrüßung des neuen Jahres und Vertreibung böser Geister am 31. Dezember oder auf Privatfeiern zu jeder Jahreszeit – begeistert Groß und Klein. Nur die Autofahrer stehen am Tag darauf nicht selten unschönen Autoschäden durch Feuerwerkskörper wie Raketen, Wunderkerzen und Feuerräder an ihrem Fahrzeug gegenüber.
Wenn durch China-Böller, Fontäne und Co. Lackschäden oder andere Feuerwerksschäden am Auto entstehen, haftet grundsätzlich der Verursacher. Hat er eineprivate Haftpflichtversicherung abgeschlossen, kommt diese für den Schaden auf.
Doch der ist im seltensten Fall auszumachen. Lässt sich kein Hinweis auf den Übeltäter finden, muss, wer keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Die Vollkasko-Versicherung zahlt für jedwede Beschädigung am Kfz. Der Versicherer fragt nicht nach der Schadenursache. Allerdings kann es nach einer Schadenbegleichung immer zu einer Anhebung des Versicherungsbetrags kommen. Dabei spielt eine Rolle, ob das Fahrzeug risikoreich, beispielsweise in der Nähe von einem Balkon, abgestellt wurde. Sicherheitshalber sollte das Auto vorher aus der Schusslinie geparkt werden.
Bei der Teilkaskoversicherung sieht das anders aus. Die Teilkasko springt nur bei Schäden durch Feuer, Brand und Explosion. Wurde das Auto aber auch in Form von Beulen und Kratzer in Mitleidenschaft gezogen, geht man mit einer Teilkasko leer aus. Da es für die Teilkaskoversicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt, kann man auch nicht nach einem Schadenfall herabgestuft werden.