Äste-Schäden - Leistungen der Kfz-Versicherung

Autoschäden durch Äste sind keine Seltenheit auf deutschen Straßen. Stehen Betroffene vor solch einem Schaden, stellt sich natürlich die Frage nach der Haftung. Die Beantwortung der Frage richtet sich entscheidend nach dem Schadenhergang. Tritt der Schaden durch einen abstürzenden Ast, der nachweislich an einem morschen Baum hing, kann der Geschädigte Schadenersatzansprüche gegen die verantwortlichen Behörden geltend machen. In diesem Beispiel ist dem Straßenhalter, also in der Regel dem Bund oder der Gemeinde, grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Denn die Beseitigung morscher Bäume und Äste liegt im Verantwortungsbereich des Straßenhalters.

Ähnlich verhält es sich, wenn Grundstückseigentümer versäumen, ihre morschen Bäume von der Fahrbahngrenze zu entfernen. Auch hier kann der Geschädigte seine Schadenersatzansprüche direkt an den Grundstückseigentümer richten, da dieser seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.

Ohne Kaskoversicherung bleiben Geschädigte auf dem Schaden sitzen

Aber wie verhält es sich, wenn der geschädigte Fahrzeughalter schlichtweg niemanden für den Autoschaden durch herabfallende Bäume oder Äste verantwortlich machen kann. Ganz einfach: Dann gibt es auch niemanden, an den sich der Schadenersatzanspruch richten könnte. Ohne eine Kaskoversicherung gehen Geschädigte in diesen Fällen also leer aus und bleiben auf dem Schaden sitzen.

Wer dagegen eine Kaskoversicherung hat, kann seine Ansprüche bei der Versicherung geltend machen. Dabei muss allerdings zwischen dem eingeschränkten Versicherungsschutz der Teilkasko und dem Rundum-Schutz der Vollkaskoversicherung unterschieden werden. Die Teilkaskoversicherung springt erst dann in die Bresche, wenn die Äste infolge eines Sturmes ab Windstärke 8 auf das Auto gefallen sind. Liegt die Windstärke unter 8, muss die Versicherung nicht zahlen. Wenn Vollkaskoschutz vorliegt, spielt die Windstärke keine Rolle: Die Versicherung zahlt dann in jedem Fall. Der Wermutstropfen: Wer die Vollkaskoversicherung in Anspruch nimmt, wird in der Kfz-Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und muss entsprechend höhere Versicherungsbeiträge bezahlen.