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Kfz-Anhänger-VersicherungVerkehrsteilnehmer, die mit einem Anhänger unterwegs sind, müssen sich mit dem Thema Anhängerversicherung auseinandersetzen. Denn anders als oft vermutet, sind Anhänger in der Kfz-Versicherung nicht mitversichert. Laut Gesetz müssen sie separat mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung geführt werden. Optional ist eine Teil- oder Vollkaskoversicherung möglich. Ohne Versicherungsschutz darf der Anhänger nicht im Straßenverkehr bewegt werden.

Die Pflicht zum eigenständigen Versichern eines Anhängers gilt seit 2002. Die Häufung von Unfällen mit Anhängern für den Gütertransport und Wohnwagen-Anhängern führte zur gesetzlichen Versicherungspflicht eines Anhängers, so wie es auch schon bei Autos der Fall ist. Durch die Haftpflichtversicherung wird klar geregelt, dass bei einem Unfall nicht nur der Halter des Zugfahrzeugs haftet, sondern auch der Halter des Anhängers. Der Geschädigte darf selbst entscheiden, ob er die Versicherung des ziehenden Fahrzeugs, des Anhängers oder beide zusammen in Anspruch nimmt. Die Pflichtversicherung soll erhebliche finanzielle Folgen abwenden und springt immer dann ein, wenn durch den Gebrauch des Anhängers Schäden bei Dritten entstehen. Insgesamt soll sie die Situation für alle Beteiligten verbessern.

Teilkasko für Schäden am eigenen Anhänger

Um Schäden am eigenen Anhänger finanziell abzusichern, ist neben der Anhänger Versicherung noch eine Teilkaskoversicherung empfehlenswert. Die Teilkasko kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden und übernimmt die Kosten für Schäden am Anhänger bei:

  • Entwendung bzw. Diebstahl
  • Explosion oder Brand
  • Naturgewalten, wie etwa Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Lawinen
  • Glasbruch
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art

Von der Teilkaskoversicherung werden z.B. auch Kosten zur Beseitigung von Schäden an der Verkabelung übernommen, die durch einen Kurzschluss entstehen.

Ist eine Vollkaskoversicherung notwendig?

Für alle neuwertigen und sehr teuren Anhänger ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll. Die Vollkasko enthält alle Leistungen der Teilkasko und bietet darüber hinaus Schutz bei:

  • Schäden am Fahrzeug bei selbstverschuldeten Unfällen
  • Vandalismus
  • Transport auf einer Fähre

Was kostet eine Anhängerversicherung?

Bei vielen Kfz-Versicherern bekommen Sie die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für unter 50 € im Jahr. Für 100 € pro Jahr können Sie eine zusätzliche Kaskoversicherung abschließen. Der Preis Ihrer Versicherung orientiert sich auch am Gewicht Ihres Anhängers und kann zu Preisunterschieden führen. Es gibt sowohl Versicherungen für Anhänger mit 750 kg als auch mit 1.300 kg.

Doch auch wenn Anhänger-Versicherungen oft günstig sind, lohnt sich ein Preisvergleich, um das beste Angebot zu bekommen. Denn Prämien, Versicherungsbedingungen und Leistungen, wie eine Kaufpreisentschädigung, können erheblich voneinander abweichen. Beim Online-Abschluss Ihrer Anhängerversicherung, haben Sie die größten Chancen auf Vergünstigungen. Vergleichen Sie verschiedene Angebote von Anhängerversicherungen mit unserem Vergleichsrechner am Seitenanfang!

Tipp: Bei einer Anhängerversicherung gibt es keine Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse. Deshalb kann auch kein Schadenfreiheitsrabatt gewährt werden.

Wann kann ich meine Anhängerversicherung wechseln?

Wie bei der Kfz-Versicherung für Ihr Auto gilt auch bei der Anhängerversicherung der 30. November als Stichtag. Das heißt, bis zu diesem Tag müssen Sie Ihre Kündigung vollständig eingereicht haben. Wenn Ihr Kfz-Versicherer zum Beispiel die Preise erhöht, dann können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und sind nicht an die Frist gebunden.

Welche Versicherung zahlt bei einem Unfall: Zugfahrzeug oder Anhänger?

Expertentipp: Eine Anhängerversicherung zahlt nur dann, wenn der Unfall hauptsächlich durch den Anhänger verursacht wurde. Ansonsten greift die Versicherung des Zugfahrzeugs. Bei einem Unfall unterscheidet die Versicherung zwischen einem abgestellten und einem Anhänger in Bewegung. In den meisten Fällen wird bei einem Schadenfall im fahrenden Verkehr die Versicherung des ziehenden Pkw in Anspruch genommen. Ist dagegen der Anhänger nicht mehr mit dem Zugfahrzeug verbunden und wurde auf einer öffentlichen Straße abgestellt, dann springt die Anhängerversicherung des Halters ein.

Häufige Schäden, die von der Anhängerversicherung übernommen werden, entstehen beim Abstellen des Anhängers ohne zugehöriges Zugfahrzeug. Zum Beispiel wenn die Befestigung versagt und der Anhänger unkontrolliert ins Rollen kommt und dabei andere Fahrzeuge beschädigt.

Diese Anhänger brauchen keine Versicherung

Für nicht zulassungspflichtige Anhänger gilt eine Ausnahmeregelung, die sie von der Versicherungspflicht befreit. Im Falle eines Schadens sind sie über das Zugfahrzeug mitversichert. Zu erkennen sind sie an einem grünen Kennzeichenschild, welches extra beantragt werden muss. Die Ausnahmeregelung gilt unter anderem für:

  • Anhänger zur Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft
  • Fahrzeugtrailer für nicht zugelassene Sportfahrzeuge
  • Bootstrailer
  • Spezialanhänger, wie z.B. Segelflugzeuge

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