Bei welchen Schäden zahlt die Hausratversicherung? Kommen Hab und Gut im Haus zu Schaden, springt in der Regel die Hausratversicherung ein. Doch es gibt auch Ausnahmen vom Versicherungsschutz. Hier erfahren Sie, welche Kosten die Hausratversicherung übernimmt und was Sie tun können, wenn die Hausratversicherung nicht zahlt.
Die Hausratversicherung übernimmt in der Regel Schäden, die an Gebrauchs-, Verbrauchs- oder Einrichtungsgegenständen im eigenen Wohnraum entstanden sind. Achten Sie darauf, dass der Begriff Wohnraum in der Hausratversicherung sinnvollerweise auch auf Keller und Garagen ausgeweitet werden kann.
Zu den normalerweise versicherten Gegenständen gehören beispielsweise (Garten-)Möbel, Kleidung und Wäsche, Elektrogeräte und Musikinstrumente, Schmuck und Bargeld. Fahrräder müssen in den meisten Fällen ausdrücklich mitversichert werden. In der Regel sind sie standardmäßig vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Zu den zulässigen Schadenursachen zählen Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Wasserschäden durch Leitungswasser, Feuer sowie Sturm und Hagel. Generell orientiert sich die Versicherungssumme an den Wiederbeschaffungswerten der versicherten Gegenstände. Die Versicherung ersetzt jedoch nur Schäden bis zur Höhe der vorher vereinbarten Versicherungssumme. Diese können Sie entweder anhand einer vollständigen Wertermittlung der im Wohnbereich befindlichen Gegenstände festlegen (lassen) oder Sie schließen eine Hausratversicherung mit einem Wohnflächentarif ab. Beachten Sie dabei jedoch, dass der tatsächliche Wert ihres Hausrates die Flächenpauschale nicht übersteigt, denn so riskieren Sie unter Umständen im Schadenfall hohe Verluste.
Wollen Sie sich auch gegen Schadenersatzansprüche Dritter versichern, falls Sie für einen Schaden verantwortlich sind, der am Hausrat einer anderen Person entstanden ist, so ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfehlenswert.
Üblicherweise sind durch die Hausratversicherung auch diverse Kosten abgedeckt, die im Zusammenhang mit dem versicherten Schaden entstanden sind. Darunter werden beispielsweise Lager- und Transportkosten für die versicherten Gegenstände verstanden. Aufräum- und Reparaturkosten, auch bei Nässeschäden, fallen ebenso unter den Versicherungsschutz wie die Kosten für einen Schlösseraustausch oder provisorische Maßnahmen für den Schutz versicherter Gegenstände.
Selbst die beste Hausratversicherung deckt nicht jeden erdenklichen Schaden ab. Die meisten Anbieter schließen gewisse Risiken und Sachen von der Versicherung aus. Nicht versicherte Schäden sind jene durch Kriegsereignisse und Naturkatastrophen. Daher sind Erdbeben genauso als legitime Schadenursache ausgeschlossen wie etwa Sturmfluten und Schneelawinen. Die Hausratversicherung zahlt nicht bei Sturm- und Hagelschäden, die beispielsweise dadurch aufgetreten sind, weil Fenster und Türen nicht ordnungsgemäß geschlossen wurden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter, ob Sie solche erweiterten Elementarschäden zusätzlich versichern können. Bei den meisten Hausrattarifen ist eine Elementarschadenversicherung gegen Aufpreis zubuchbar.
Darüber hinaus gibt es auch Gegenstände, die als nicht versicherte Sachen in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Darunter werden zum Beispiel jegliche Kraftfahrzeuge verstanden, aber auch Hausrat von Untermietern, sofern dieser dem Untermieter nicht nachweisbar vom Versicherungsnehmer überlassen wurde. Auch der Diebstahl des Fahrrades gehört dazu, sofern dieser sich außerhalb des Versicherungsortes zugetragen hat.