Sturm - Hausratversicherung-Leistung

Sturmschäden können unterschiedlicher Natur sein. So kann er Fenster eindrücken, durch die im Anschluss der Regen dringt oder er reißt die Satellitenschüssel aus der Verankerung oder zerstört die Markise. Hierfür zahlt die Hausratversicherung. Als Sturm zählen Winde ab Stärke acht oder ab einer Windgeschwindigkeit von mehr als 61 km/h. Allerdings trägt die Hausratversicherung wirklich nur Schäden am Hausrat. Zum Hausrat gehören nicht Dinge wie Fenster oder Fassaden. Werden diese durch einen Sturm beschädigt, wird die Gebäudeversicherung aktiv. Viele Versicherungsgesellschaften bieten hierfür eine besonders günstige Kombination aus Hausrat- und Gebäudeversicherung an.

Wenn der Hausrat während des Sturms im Freien steht, ist er nicht abgesichert. Das ist beispielsweise bei Gartenmöbeln der Fall. Hierfür kann man eine spezielle Zusatzvereinbarung mit seiner Versicherung treffen, da man ja kaum immer zu Hause ist, um die Sachen ins Haus zu bringen, wenn gerade ein Sturm aufzieht.