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Wasserschäden - Gebäudeversicherung

Generell tritt die Gebäudeversicherung auch bei Wasserschaden ein. Das betrifft alle Schäden, die am Gebäude oder an Teilen des Gebäudes aufgrund von austretendem Leitungswasser entstehen. Dabei muss es sich um Wasserschäden handeln, die aufgrund eines Rohrbruchs z. B. durch Frost oder andere Umstände entstehen. Dabei übernimmt die Gebäudeversicherung die Absicherung folgender Rohre:

  • Wasserversorgung
  • Heizung, Klimaanlage
  • Sanitärinstallation
  • Sprinkleranlagen

Welcher Wasserschaden durch die Wohngebäudeversicherung im Einzelnen abgedeckt ist, hängt vom Versicherer ab und kann daher etwas variieren. Allerdings übernimmt bei einem Leitungswasserschaden die Gebäudeversicherung lediglich die Kosten für den Schaden, der direkt am Gebäude oder an unbeweglichen Gebäudeteilen entsteht. Ist beweglicher Hausrat betroffen, kann dies nur über eine Hausratversicherung reguliert werden.

Wasserschaden, den die Gebäudeversicherung nicht übernimmt

Nicht jeder Wasserschaden wird durch die Gebäudeversicherung reguliert. Nicht versichert sind unter anderem Kosten, die durch

  • Reinigungswasser
  • Badewasser
  • Regenrinnen, Fallrohre
  • Schimmelpilze (feuchtigkeitsbedingt)
  • Wasser in Eimern oder anderen Behältern oder
  • Elementarschäden

entstehen. Natürlich kann die Versicherung auf Wunsch auch aufgestockt werden und ermöglicht es dem Besitzer so, sich auch gegen Elementarschäden zu versichern. In diesem Fall deckt die Versicherung auch Risiken in Verbindung mit Wasser von außen ab, z. B. bei Schneedruck, Lawinen oder Überschwemmungen.

Ratgeber für Versicherungen informieren ausführlich darüber, durch welche Art von Versicherung welches Risiko optimal abgedeckt ist. Hausbesitzer sind mit einer Wohngebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung sicherlich umfassend genug abgesichert.

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