Unter Vandalismus versteht man die mutwillige Zerstörung ober Beschädigung fremden Eigentums. Der Vandalismus-Schutz ist in vielen Policen enthalten, allerdings nicht in allen.
Beim Abschluss einer Gebäudeversicherung sollte unbedingt auf das Vorhandensein der Vandalismus-Klausel geachtet werden. Durch diese sind Schäden, welche beispielsweise durch Graffiti oder mutwillige Zerstörung der Außenlichter entstehen, abgesichert. Zu beachten ist, dass Dinge wie ein Carport oder ein Gartenhäuschen nicht automatisch mit eingeschlossen werden. Deshalb sollte man sich beim Versicherer genau erkundigen, ob Zusatzgebäude Teil der Vandalismus-Klausel sind. Eingeschlossen in die Klausel ist immer eingebautes Mobiliar. Außerdem sind Müllboxen mitversichert, genauso wie Terrassen oder Balkone. Damit der Gebäudeversicherer haftet, muss versucht worden sein, in das Gebäude einzudringen oder es fand ein tatsächliches Eindringen statt, um im Objekt Schaden anzurichten.
Wer eine neue Gebäudeversicherung und Wohngebäudeversicherung sucht, sollte eine Versicherung wählen, die eine Vandalismus-Klausel enthält. Bei online Versicherungsvergleichen kann man meist per Wunschoption dies auswählen.