Grafittischäden - Gebäudeversicherung

Graffitis verunreinigen die Hausfassade und müssen von Spezialfirmen entfernt werden. Die Kosten für die Graffitientfernung sind nicht unerheblich, weshalb Graffitischäden von Gebäudeversicherungen abgedeckt werden können. Dazu muss jedoch die Zusatzklausel 7366 im Vertrag stehen.

Graffitischäden durch Sprayer und die Gebäudeversicherung

Mit handelsüblichen Reinigungsmitteln lassen sich Graffitis nicht von der Hausfassade entfernen. Diese Aufgabe müssen darauf spezialisierte Firmen übernehmen. Besonders teuer wird es, wenn der Außenputz nicht mehr zu retten ist und ersetzt werden muss. Um die Vandalismus-Kosten für die Graffitientfernung abzudecken, bieten Gebäudeversicherungen die Zusatzklausel 7366 an. Sie befasst sich mit Graffitischäden und deckt diese bis zu einer bestimmten Summe ab. Je nach Versicherungsgesellschaft und Vertrag fällt die Entschädigung unterschiedlich hoch aus.

Graffitischäden an der Hausfassade vorbeugen

Professionelle, in Auftrag gegebene Graffitis an der Hauswand werden meist weniger attackiert als nackte Häuserwände. Außerdem können die Auftragsarbeiten leicht ausgebessert werden. Auch der Bewuchs mit Efeu oder wildem Wein macht Wände für Sprayer uninteressant.