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Zahnzusatzversicherung kündigen - Tipps

Sie möchten Ihre private Zahnzusatzversicherung kündigen? Inlays und Implantate, Zahnersatz und Zahnreinigung – die Kosten für viele Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur in geringem Maße durch einen Festkostenzuschuss erstattet. Mit der Zusatzkrankenversicherung bleiben diese Leistungen erschwinglich, daher ist eine solche Vorsorge allen wärmstens zu empfehlen. Nun haben Sie bei PREISVERGLEICH.de einen günstigen Tarif entdeckt, der zu Ihnen passt und möchten Ihre bestehende Versicherung kündigen. Erfahren Sie daher im Folgenden, wie Sie die bestehende Zahnzusatzversicherung kündigen und was es dabei zu beachten gibt.

Ordentliche Kündigung der Zahnzusatzversicherung und außerordentliches Kündigungsrecht

Zahnzusatzversicherungen werden i.d.R. für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen, somit können Sie eine ordentliche Kündigung zum Jahresende einreichen – aber bitte mind. drei Monate vor dem Ablauf der Laufzeit! Falls Sie diese Frist verstreichen lassen, verlängert sich die Laufzeit der Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Im Falle einer Beitragserhöhung dürfen Sie Ihr Recht auf Sonderkündigung in Anspruch nehmen und innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe der Änderungen kündigen. Tipp: Vermeiden Sie Versicherungslücken und lassen Sie lieber einige Zeit zwei Versicherungen nebeneinander laufen, als bleiben Sie auch nur einen Tag unversichert!

Kündigungsschreiben professionell verfassen

Sie können ein Muster-Kündigungsschreiben downloaden oder es selbst verfassen. Folgende Angaben dürfen in Ihrem Schreiben nicht fehlen:

  • Datum und Ihre Anschrift sowie die Adresse des Versicherungsunternehmens
  • Vertragsnummer bzw. Kundennummer
  • bei einer Sonderkündigung – der Kündigungsgrund (z.B. Beitragserhöhung)

Außerdem lohnen sich ein Vermerk über den Widerruf der Lastschrifteinzugsermächtigung und eine freundliche Bitte, den Erhalt des Schreibens schriftlich zu bestätigen.

Diese Fehler dürfen Sie nicht machen

  • Eine bestehende Versicherung kündigen, ohne eine neue abgeschlossen zu haben. Übrigens: Eine Ablehnung seitens des Anbieters ist nicht auszuschließen!
  • Wartezeiten außer Acht lassen. Bei den meisten Anbietern müssen Sie mind. acht Monate warten, ehe Sie Anspruch auf die Leistungen erhalten.
  • Informationen über eine laufende oder geplante Behandlung verheimlichen. Während eine Zahnbehandlung im Gange oder für die nächste Zeit geplant ist, wäre von dem Anbieterwechsel abzuraten. Erfährt der neue Anbieter, dass eine Behandlung vor dem Vertragsschluss bereits geplant war, kann er sich weigern zu leisten.

Tipp: Ist aus Ihrer Sicht die Zahnzusatzversicherung zu teuer, können Sie diese genauer unter die Lupe nehmen. Dabei entdecken Sie zwei interessante Tatsachen. a) Die meisten Tarife sind nach einem modularen Prinzip aufgebaut und nach dem gleichen Prinzip auch kündbar. Im Klartext: Glauben Sie z.B. auf die Versicherung im Bereich der Kieferorthopädie verzichten zu können, dann streichen Sie einfach dieses Modul; b) Ein Anbieter führt meistens mehrere Tarife, darunter auch vergleichsweise günstige. Das Umsteigen zu einem anderen Tarif desselben Anbieters ist i.d.R. ohne Wartezeiten möglich.

Fazit: Bevor Sie Ihre Zahnzusatzversicherung einfach kündigen, wägen Sie bitte alle Pros und Contras genau ab und stellen Sie sich die Frage, ob in Ihrem Fall ein Anbieterwechsel oder Umsteigen auf einen günstigeren Tarif beim gleichen Anbieter am sinnvollsten ist.

Zahnzusatzversicherung Service