Versicherungen lassen sich nach vielen verschiedenen Kriterien und Versicherungsarten unterteilen. Dies kann nach der Versicherungspflicht sein, der Anzahl an zu versichernden Personen, die Zuordnung zu bestimmen Personengruppen (z. B. Kinder), die Dauer der Versicherung, dem Versicherungsgegenstand, Umfang und vieles mehr.
Die Pflichtversicherung bezeichnet eine Gruppe von Versicherungen, die laut dem Gesetzgeber rechtlich verpflichtend ist. Das wohl bekannteste Beispiel hierfür ist die Kfz-Haftpflicht. Unter dem folgenden Link haben wir Ihnen eine Übersicht zu Pflichtversicherungen in Deutschland zusammengestellt.
Die meisten Versicherungen sind freiwillig, daher wird diese Versicherungsart auch als Kann-Versicherung bezeichnet. Sie können die Versicherung abschließen, müssen es aber nicht tun. Ein berühmtes Beispiel hierfür ist der Rechtsschutz.
Diese Gruppe richtet sich entsprechend nach dem Namen an Familien. Diese können aus zwei oder mehreren Mitgliedern bestehen, mit oder ohne Kinder. Ein Beispiel hierfür ist die Familienunfallversicherung. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht zu dieser Versicherungsgruppe.
Auch bei Kinderversicherungen wird dem Namen nach sofort klar, welche Personengruppe hier im Fokus steht. Häufig sind Kinder über Ihre Eltern mitversichert, daher sollte genau abgewogen und geprüft werden, ob diese Versicherungen wirklich notwendig sind.