Mietsachschäden - Tierversicherung-Leistung

Unter Mietsachschäden versteht man Schäden an gemieteten Räumen und Gegenständen, die zur Mietsache gehören, wie etwa eine Einbauküche. Mietschäden können in der Wohnung, aber auch im Ferienhaus und Ähnlichem auftreten. Haustiere wie Hunde oder Katzen verursachen in der Regel Mietsachschäden durch Kratzen an Türen und Wänden oder das Zerbeißen von Möbelteilen. In guten Hundehaftpflichtversicherungen sind Mietsachschäden mit abgesichert.

Bei Pferden werden unter Mietschäden andere Dinge verstanden. Da diese nicht im Haus gehalten werden, sondern meist in gemieteten Boxen, sind diese bei der Pferdehaftpflichtversicherung mit abgesichert. Auch die für den Transport des Tieres notwendigen Anhänger können gemietet werden. Schäden daran sind ebenfalls durch die Haftpflichtversicherung für Pferde abgedeckt.

Achtung: Die Haftpflichtversicherung kommt in der Regel für Mietsachschäden auf. Allerdings schließt sie Schäden durch Tiere aus. Tierhalter sollten deshalb eine Tierhaftpflichtversicherung für die vierbeinigen Freunde abschließen, um nachher den angerichteten Schaden nicht selbst zahlen zu müssen.