Unter Leinenzwang versteht man das Gebot, den Hund an der Leine zu führen. Er ist in bestimmten Gebieten, wie etwa Fußgängerzonen oder Spielplätzen vorgeschrieben. Im Bereich des Versicherungswesens für Hunde spielt die Leinenpflicht in vielen Hundehaftpflichtversicherungen eine große Rolle. Haftpflichtversicherungen, die einen generellen Leinenzwang für den Hund vorsehen, sind selten und werden von Verbraucherschützern als untauglich bezeichnet. Der Grund liegt darin, dass bei einer Police, die Leinenzwang vorsieht, nur Schäden beglichen werden, die der Hund anrichtet, während er an der Leine ist. Das ist jedoch kaum immer möglich bzw. für das Tier nicht zuträglich.
In den meisten Hundehaftpflichtversicherungen ist vorgesehen, dass dort, wo Leinenpflicht durch den Gesetzgeber vorgeschrieben ist, sich auch der Hundehalter daran halten muss. Tut er es nicht, werden Schäden durch unangeleinte Hunde nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt. Für Kampfhunde gelten bei der Hundehaftpflichtversicherung andere Regeln. Hier ist meist der Leinenzwang unumgänglich, um das Tier zu versichern.