Kampfhund - Tierversicherung-Leistung

Kampfhunde werden auch als Listenhunde oder Anlagehunde bezeichnet. Ursprünglich wurden Kampfhunde unter dem Aspekt gezüchtet, dass sie an Hundekämpfen teilnehmen oder gegen andere Tiere kämpfen. Heute trifft der Terminus auf Hunderassen zu, die als für den Menschen besonders gefährlich gelten. Diese Rassen werden auf sogenannten Rasselisten erfasst, daher auch der Name Listenhund.

Das Halten von Kampfhunden ist in Deutschland nur unter bestimmten Einschränkungen möglich, die sich aber von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Zu den Einschränkungen gehören etwa Leinenpflicht, Chippflicht und die Versicherungspflicht. Auch kann verlangt werden, dass der Hund sterilisiert wird oder dass der Hund nur auf einem umzäunten Gebiet gehalten werden darf. In fast allen Bundesländern ist es möglich seinen Hund einen Wesenstest zu unterziehen, um seine Ungefährlichkeit zu beweisen. Wird der Test bestanden, kann der Hund von manchen Einschränkungen, wie etwa dem Leinenzwang, befreit werden. Das einzige Bundesland, das keine Rasselisten führt, ist Niedersachsen.