Tierversicherungspflicht - Tierversicherung

Unter Versicherungspflicht versteht man den Zwang, aufgrund gesetzlicher Gegebenheiten, eine Versicherung abzuschließen. Eine generelle Tierversicherungspflicht für private Tierhalter besteht in Deutschland nicht. Ausgenommen hiervon sind in einigen Bundesländern bestimmte Hunderassen (Listenhunde, Kampfhunde). Für Schäden, die durch Meerschweinchen und andere Kleintiere entstehen, kommt die private Haftpflichtversicherung auf. Größere Tiere wie Hunde und Pferde müssen extra abgesichert werden.

Allgemein wird gerade Pferdebesitzern eine Haftpflichtversicherung angeraten, da die Schadensummen hier relativ hoch ausfallen können, etwa wenn man die Straße überquert und einen Unfall verursacht. Aber auch Hundehalter sollten eine Hundehaftpflichtversicherung besitzen. Beißen die Tiere andere Personen oder führen anderweitig Schaden zu, muss der Besitzer dafür haften. Die Haftpflichtversicherung kommt in diesen Fällen für den Schaden auf. Um gute und preiswerte Versicherungen für Hunde und Pferde zu finden, sollte ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Anhand bestimmter Auswahlmöglichkeiten ist der Tierhalter so in der Lage, die passende und preiswerteste Versicherung ausfindig zu machen.