Das Kapitalwahlrecht ist ein Begriff im Umfeld von Risikolebensversicherungen und Rentenversicherungen und bezeichnet die Option des Versicherten, sich neben der sonst gängigen Auszahlung (1x) auch das Recht vorzubehalten, sein angespartes Kapital mitsamt Zinsen und Überschussbeteiligungen monatlich überweisen zu lassen, etwa zur Aufbesserung der Rente. Man spricht in diesem Fall auch von einer Kapitallebensversicherung oder einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Hierbei sind die zu zahlenden Beiträge wegen des Sparanteils meist höher als bei einer nicht kapitalbildenden Lebensversicherung.
Die über die vereinbarte Laufzeit eingezahlten Beiträge werden je nach Versicherungs- und Anlageform angespart und bestmöglich verzinst. Tritt nun der Todesfall des Versicherten ein, wird die Versicherungssumme auf ein Mal oder als Privatrente an die zum Bezug berechtigten Personen ausbezahlt. Der Unterschied zu einer normalen Risikolebensversicherung liegt darüber hinaus in der Tatsache, dass bei der Option des Kapitalwahlrechts ein Sparplan festgelegt wird und die am Ende ausgeschüttete Summe meist wesentlich höher ist.