Hinterbliebene - Risikolebensversicherung-Leistung

Als Hinterbliebene sind die Personen gemeint, die mit dem Abschluss einer Risikolebensversicherung im Todesfall abgesichert werden, wie Ehepartner, Kinder aber auch andere in Lebensgemeinschaften befindliche Personen und Geschäftspartner, die vom Versicherten wirtschaftlich abhängig sind. Daher wird eine Risikolebensversicherung auch Hinterbliebenenversicherung genannt. In den meisten Fällen werden Risikolebensversicherungen von Personen abgeschlossen, die ihre eigene Familie, also Lebens- oder Ehepartner und Kinder absichern wollen. Häufig ist der Versicherte der Haupt- oder sogar Alleinverdiener innerhalb einer Familie und möchte dieser eine weitgehende finanzielle Unabhängigkeit ermöglichen, auch um beispielsweise eine Hausfinanzierung oder Darlehensabsicherung zu gewährleisten.

Ein oft genannter Beweggrund eine RLV abzuschließen, ist, den eigenen Kindern eine vernünftige Ausbildung zu ermöglichen. Tragen innerhalb einer Familie beide Partner zum Familieneinkommen bei, können sie sich ebenfalls durch eine sogenannte verbundene Lebensversicherung absichern. Weiterhin kann eine Risikolebensversicherung auch Geschäftspartner absichern, die etwa gemeinsam eine Firma betreiben und zusammen zur Abbezahlung eines Kredites verpflichtet sind.