Im folgenden FAQ zur Risikolebensversicherung finden Sie wichtige Fragen und Antworten rund um die Themen Lebensversicherung und Absicherung im Todesfall. Erfahren Sie mehr zu den Leistungen bei Unfalltod, schwerer Erkrankung und vieles mehr.
Bei einer Risikolebensversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung, die zur Absicherung Ihrer Familienmitglieder, aber auch zur Absicherung eines Kredites abgeschlossen werden kann. Wichtigster Zweck einer Risikolebensversicherung ist stets die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen. Als Versicherungsnehmer kommt folglich der jeweilige Hauptverdiener eines Haushalts in Frage. Nicht sinnvoll ist eine derartige Lebensversicherung für Personen, die alleinstehend sind.
Als Kapitalanlage ist eine Risikolebensversicherung nicht zu nutzen, da eine Kapitalvermehrung nicht möglich ist. Vor Abschluss dieser Lebensversicherung muss jedem Interessenten klar sein, dass er selbst keinen finanziellen Vorteil hierdurch haben wird. Tritt der Todesfall des Versicherungsnehmers während der vereinbarten Laufzeit des Vertrages ein, erhalten Sie als Begünstigte/r die ursprünglich vereinbarte Summe durch die Versicherung ausbezahlt.
Die Hauptleistung jeder Risikolebensversicherung besteht in der Auszahlung der im Vertrag festgelegten Summe an den oder die Begünstigten im Todesfall des Versicherten. Abhängig davon, wie hoch dieser Betrag ist, ist den Hinterbliebenen für mehrere Monate eine zusätzliche finanzielle Sicherheit gegeben. Als Versicherter partizipieren Sie in Form niedrigerer Beiträge von Gewinnen Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Jeder, der eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, vermag zwischen sinkenden und gleichbleibenden Beiträgen zu wählen. Dementsprechend sinkt die Leistung im Todesfall oder sie bleibt bis Vertragsablauf stets gleich hoch. Die Möglichkeit einer fallenden Versicherungssumme sollten Sie nur in Erwägung ziehen, wenn die Lebensversicherung der Absicherung eines Kreditvertrages dient. Als Versicherungsnehmer haben Sie es in der Hand, wie hoch die Leistung für Ihre Familie ausfallen würde, wenn die Versicherung zu zahlen hätte.
Die zu zahlenden Beiträge für eine Risikolebensversicherung beinhalten nicht nur die üblichen Vertriebskosten, sondern auch eine Risikoprämie. Diese Risikozuschläge können je nach Gesundheitszustand und Art der Lebensführung unterschiedlich hoch sein. Berücksichtigt werden insbesondere gesundheitliche Risiken, die Sie als Versicherungsnehmer eingehen, wenn Sie beispielsweise rauchen. Zur Kategorie gesundheitliche Risiken zählen abgesehen von offensichtlich nicht der Gesundheit förderlichen individuellen Eigenschaften aber auch bestimmte Berufe und Hobbies. So werden beispielsweise körperlich anstrengende Berufe, wie etwa Maurer oder Krankengymnast, als risikoreich eingestuft. Hobbies, die häufig schwere Unfälle mit sich bringen, wirken sich ebenfalls prämienerhöhend auf die Risikolebensversicherung aus. Je nach dem, welchem Hobby Sie nachgehen, müssen Sie mit Aufschlägen bis zu 20 Promille rechnen.
Generell sind die Beiträge für eine Risikolebensversicherung so niedrig, dass sich auch eher schlecht verdienende Familien diese Absicherung leisten können. Ausschlaggebend für die jeweils zu zahlende Beitragshöhe sind in erster Linie die Laufzeit des Vertrages und die vereinbarte Versicherungssumme. Die Höhe des Beitrages hängt also proportional von der Versicherungssumme ab. Zusätzlich beitragserhöhend vermag sich der gesundheitliche Zustand, die berufliche Tätigkeit und die Hobbies auszuwirken. Eine ärztliche Gesundheitsprüfung findet üblicherweise erst ab einer Versicherungssumme von 300.000 Euro statt. Trotzdem sollten stets alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden, um den Versicherungsschutz nicht zu riskieren. Falls Sie einer als lebensverkürzend einzuschätzenden Tätigkeit beruflich oder in der Freizeit nachgehen, müssen Sie einen entsprechenden Risikozuschlag auf den eigentlichen Beitrag für die Risikolebensversicherung zahlen.
Da eine Risikolebensversicherung der vorläufigen finanziellen Unterstützung der Hinterbliebenen dienen soll, muss vor Versicherungsabschluss errechnet werden, welche Versicherungssumme sinnvoll ist. Sie in Ihrer Eigenschaft als Versicherungsnehmer legen also fest, welcher Betrag in Euro Ihren Angehörigen im Fall Ihres Todes zur Verfügung stände. Die vereinbarte Versicherungssumme ist dann auch der Betrag, der den Hinterbliebenen mindestens von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft gezahlt wird. Darüber hinaus sind prinzipiell alle Lebensversicherungsverträge überschussbeteiligt, so dass geringere Beiträge oder zusätzliche Versicherungsleistungen resultieren. Die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung sollten Sie abhängig von Anzahl und Alter Ihrer Kinder festsetzen – empfohlen wird von Experten zumeist das Vier- bis Fünffache des jährlichen Bruttoeinkommens.
Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, tut dies üblicherweise, um den Partner/die Partnerin sowie eventuell vorhandene Kinder finanziell abzusichern. Aber selbstverständlich müssen Sie nicht zwingend Ihren Partner beziehungsweise Ihre Partnerin als begünstigte Person eintragen lassen. Denn prinzipiell können Sie als bezugsberechtigt jeden wählen, den Sie möchten. So haben Sie beispielsweise die Chance, Ihre Kinder als Begünstigte zu benennen, aber auch juristische Personen. Eine spezielle Variante ist die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben: Wirtschaftlich voneinander abhängige Ehepartner oder Geschäftspartner können sich gleichzeitig absichern. Begünstigt ist im Todesfall einer Person der jeweils Überlebende und im Todesfall beider Versicherten die zu diesem Zeitpunkt als bezugsberechtigt angegebene(n) Person(en).
Mit Abschluss einer Risikolebensversicherung legen Sie sich nicht nur hinsichtlich der Versicherungssumme, sondern auch in Bezug auf die monatlich zu zahlenden Beträge fest. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine auch im Fall der Arbeitslosigkeit bezahlbare Lebensversicherung zu wählen. Es gibt zwar Risikolebensversicherungen mit fallenden Raten, diese sind aber nur in der Verbindung mit einem Darlehen zu empfehlen, da die Versicherungssumme ebenfalls fällt. Die Kosten für eine Risikolebensversicherung können sich erfreulicherweise durch die Überschüsse der gewählten Versicherungsgesellschaft reduzieren: Die garantierte Überschussbeteiligung kommt Ihnen als Versicherungsnehmer zumeist in Form herabgesetzter Beiträge zugute; Überschussanteile können aber auch genutzt werden, um die Todesfallleistungen zu erhöhen.
Läuft der Vertrag über eine Risikolebensversicherung zu Lebzeiten des Versicherungsnehmers ab, sind zwar künftig keine Beiträge mehr für die Versicherung zu zahlen, aber man erhält auch nichts. Schließlich handelt es sich im Falle dieser Lebensversicherung um eine reine Todesfallversicherung, die keinerlei Sparmöglichkeiten vorsieht. Die Laufzeit einer Risikolebensversicherung wird normalerweise vom Alter des Versicherungsnehmers und dem Alter der vorhandenen Kinder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängig gemacht. Ein Vater eines Kleinkindes sollte eine etwa 20-jährige Laufzeit wählen, damit der Großteil der Schul- und Ausbildungszeit des Nachwuchses berücksichtigt ist. Handelt es sich jedoch um eine Restschuldsicherung, sollte die Laufzeit des Vertrages der Kreditlaufzeit entsprechen.
In einer finanziellen Notlage kann es durchaus erforderlich sein, die Beitragszahlungen für die Risikolebensversicherung auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen. In den meisten Fällen ist ein Aussetzen der Zahlungen nicht möglich, da anfallende Überschüsse üblicherweise mit dem jeweils zu zahlenden Beitrag verrechnet werden. Aufgrund der unmittelbaren Verrechnung können die Überschüsse nicht mehr bezüglich einer Beitragsfreistellung berücksichtigt werden. Bevor Sie jedoch Ihre Risikolebensversicherung kündigen, sollte sichergestellt sein, dass eine Ansammlung von Überschüssen de facto nicht möglich ist. Ein Blick in die Police gibt Aufschluss darüber, ob eine Kündigung erforderlich ist oder eine Beitragsfreistellung eine Alternative ist: Für letztere Variante werden beitragsfreie Versicherungssummen genannt. Müssen Sie die Versicherung doch kündigen, sind die Kündigungsfristen von der Art der Beitragszahlung (beispielsweise monatlich oder jährlich) abhängig.
Selbstverständlich ist eine Risikolebensversicherung, ebenso wie jede andere Versicherung kündbar. Voraussetzung für eine Kündigung ist die Einzahlung der vereinbarten Beiträge für wenigstens 12 Monate. Denn üblicherweise beträgt die Mindestvertragslaufzeit für Risikolebensversicherungen ein Jahr. Lebensversicherungen werden relativ häufig aufgrund finanzieller Engpässe gekündigt. Bevor Sie sich allerdings dazu entschließen, Ihren Vertrag zu kündigen, sollten Sie nach anderen Einsparmöglichkeiten schauen.
Denn für den Fall, dass Sie nach einigen Jahren wiederum eine Risikolebensversicherung abschließen möchten, ist mit höheren Beiträgen als für den vorherigen Vertrag zu rechnen. Sollten Sie trotzdem die Versicherung kündigen wollen, sollte die Kündigung schriftlich per Einschreiben erfolgen. Die fragliche Kündigungsfrist können Sie den der Police beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen; normalerweise kann die Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsjahres erfolgen.