Beiträge - Risikolebensversicherung

Unter Beiträgen wird der regelmäßig an die Versicherungsgesellschaft zu entrichtende Geldwert verstanden, den der Versicherte zu leisten hat. Die Beiträge bestehen hier in erster Linie aus zwei verschiedenen Teilen, nämlich dem Risiko- und Kostenanteil. Die Zusammensetzung des Risikoanteils ist bestimmt durch die individuelle Sterbewahrscheinlichkeit und verschiedene, ebenfalls individuelle Persönlichkeitsmerkmale. Deswegen sollte unbedingt ein Beitragsvergleich zwischen den unterschiedlichen Versicherern durchgeführt werden, da diese Persönlichkeitsmerkmale nicht immer exakt gleich bewertet werden. Der zu ermittelnde Tarifbeitrag ist so berechnet, dass er innerhalb der gesamten Vertragslaufzeit konstant bleibt. Arbeitet die Verwaltung des Versicherungsunternehmens besonders kosteneffizient oder es geschehen weniger Todesfälle, werden Überschüsse erwirtschaftet.

Im Idealfall werden diese Überschüsse dann etwa durch eine Beitragsverrechnung, einen Todesfallbonus oder auch durch eine verzinsliche Ansammlung an die Versicherten weitergegeben. Kommt es zu einer verzinslichen Ansammlung, werden diese generierten Überschüsse zunächst angespart, anschließend verzinst und am Ende der Vertragslaufzeit ausbezahlt. Bei der Beitragsverrechnung kommt es zu einem Netto- oder auch Zahlbeitrag. Dieser Beitrag ist geringer als der Bruttobeitrag, wird jedoch nicht immer für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Weiterhin ist zu erwähnen, dass bei einer Risikolebensversicherung der Beitragszahler und der Versicherte nicht die gleiche Person sein müssen.